eineMeile1981
Wie ist das mit dem Wohnrecht bei Scheidung? Wir haben die Wohnung zu gleichen Teilen finanziert.
Antworten (3)
Da werdet ihr euch wahrscheinlich untereinander einigen müssen. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, dann müsst ihr vor Gericht ziehen. In diesem Falle wird wahrscheinlich für den Parnter entschieden, bei dem Kinder leben, falls welche vorhanden sind.
Theoretisch dürfen dann auch beide wohnen bleiben, das ist aber meistens nicht machbar, deshalb wird es entweder auf eine Abfindung, bezw. eine Auszahlung des einen Partners hinauslaufen, kann man sich diesbezüglich nicht einigen, muss die Wohnung verkauft werden und der Erlös wird dann geteilt.
Um das Scheidungsjahr einzuhalten, müsst ihr nur von Tisch und bEtt gertrennt sein. Ein Umzug ist nicht notwendig, wenn ihr ein zusätzliches Schlafzimmer habt. Wenn doch einer auszieht, was zu empfehlen wwäre, muss der andere die Wohnung auszahlen. Also bei der Gütertrennung wird das berücksichtigt.