Wie ist das mit der Steuer mit Auslandswohnsitz?
Es wurde in der Presse über einen Prinzen berichtet der zur Hälfte in Deutschland und USA wohnt, wobei er peinlich darauf achtet, dass er ein paar Tage länger in den USA ist, weil er dort versteuert werden möchte. Er meinte, es gibt weltweit die 183 Tage Regelung, wer länger als 183 in dem Land wohnt ist dort auch steuerpflichtig. Wir haben bei einer Grillrunde darüber spekuliert was wäre, wenn jemand in drei verschiedenen Ländern lebt, dort erreicht er dann rechnerisch nur 121 Tage, in welchen Land ist er dann steuerpflichtig, oder ist er dann nicht mehr steuerpflichtig, weil er die Bedingung 183 Tage nicht erfüllt?
Antworten (3)
Dem Finanzamt Deines Vertrauens ist es eine Ehre, Dir darauf eine erschöpfende Auskunft zu erteilen.
US-Bürger müssen an die USA auch dann Steuern abführen, wenn sie gar nicht in den USA leben. Das deutsche Steuerrecht geht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Und da wird regelmäßig davon ausgegangen, dass sich dieser in Deutschland befindet, wenn man sich mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält. Die Regelung kann von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Im Fürstentum Monaco, wo man als Einwohner gar keine Steuern zahlt, muss man sich sogar mehr als 183 Tage aufhalten will man als Einwohner zählen.
Wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in D hat, wird in D uneingeschränkt steuerpflichtig. Das passiert bei mehr als 183 Tagen. Dann muss er alle Einnahmen in D versteuern, auch die ausländischen, kann sich aber im Ausland gezahlte Steuern anrechnen lassen (sofern ein Doppelbesteuerungsabkommem besteht).
Wer kürzer hier ist, ist eingeschränkt steuerpflichtig, d.h. er muss seine in D erzielten Einnahmen hier versteuern. Allerdings ohne die Vergünstigungen der uneingeschränkten Pflicht (Ehegattensplitting, Sonderausgaben).
Das ist aber nicht überall so. Amerikanische Staatsbürger z.B. zahlen in den USA Steuern, völlig egal, wann und wo und wie lange sie sich aufhalten. Andere Länder haben wieder andere Regeln.
"Prinzen" sind i.d.R. keine Amerikaner, aber für Personen, die Ihren Wohnsitz in den USA haben, gilt m.W. ähnliches wie in D. Ich schätze auch, dass er seine Greencard verliert, wenn er sich mehr im Ausland aufhält als in den USA, da geht es gar nicht um die Steuer.
Wer nirgendwo als Steuerinländer gilt, ist überall dort steuerpflichtig, wo er Einnahmen erzielt. Man steht sich aber besser, wenn man irgendwo Inländer ist.
Wer kürzer hier ist, ist eingeschränkt steuerpflichtig, d.h. er muss seine in D erzielten Einnahmen hier versteuern. Allerdings ohne die Vergünstigungen der uneingeschränkten Pflicht (Ehegattensplitting, Sonderausgaben).
Das ist aber nicht überall so. Amerikanische Staatsbürger z.B. zahlen in den USA Steuern, völlig egal, wann und wo und wie lange sie sich aufhalten. Andere Länder haben wieder andere Regeln.
"Prinzen" sind i.d.R. keine Amerikaner, aber für Personen, die Ihren Wohnsitz in den USA haben, gilt m.W. ähnliches wie in D. Ich schätze auch, dass er seine Greencard verliert, wenn er sich mehr im Ausland aufhält als in den USA, da geht es gar nicht um die Steuer.
Wer nirgendwo als Steuerinländer gilt, ist überall dort steuerpflichtig, wo er Einnahmen erzielt. Man steht sich aber besser, wenn man irgendwo Inländer ist.