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KillerB

Wie ist die Rechtslage, wenn am 15. des nachfolgenden Monats noch kein Lohn auf dem Konto ist?

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Antworten (3)
Isabel Hoffmann
Auf jeden fall solltest Du erstmal das Gespräch mit Deinem Chef suchen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann mußt Du ihn schriftlich anmahnen. Am besten ist es, wenn Du die Mahnung als Einschreiben mit Rückschein schickst. Theoretisch müßtest/brauchst Du nicht mehr arbeiten, wenn Du kein Geld erhälst. Es ist ein Vertragsbruch.
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Da77lein
Dein Arbeitgeber ist bereits m. der nicht erfolgten Überweisung zum vertraglich vereinbarten Datum, also in der Regel zum Letzten bzw. Ersten des Monats automatisch in Zahlungsverzug, sodass Du diesen nicht anmahnen musst. Du kannst dann auf Dein Zurückbehaltungsrecht pochen und, nach schriftlicher Ankündigung, Deine Arbeit einstellen. Klagen ist meist erfolgreich, dauert aber.
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Julie Brown
Arbeitsrechtlich läßt sich hier der ausstehende Lohn über einen Anwalt einklagen. Dabei empfiehlt sich, vorab eine Rechtsschutzversicherung dafür abzuschließen. Auch bleibt zu berüchsichtigen, dass der Lohn oftmals auch erst am 20. oder später fällig wird. Aber darüber müßte der Arbeitsvertrag Auskunft geben.
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