Wie kann bei einer bestehenden Bauleitplanung Ferienhauspark ein wahlwesies Dauerwohnrecvht geschaffen werden?
auleitplanung im Sondernutzungebiet mit : 33 Häusern auf ungteiltem Grundstück Feriensaison nur 3-5 Monate. Jahhreszeitbedingter Leerstand mit Schnee- und Frostschäden-Gefahr. Bundesweite Einzel-Eigentümer. Als Alterswohnsitz optimal. Antragsablehnung : Behauptung der Kommune: entweder Ferienhaus- oder Wihnnutzung und große Erschließungskosten, obwohl als WEG voll erschliossen (2 Stichstraßen, Fußwege zu den Häusern und Sammelparkplatz als WEG. auf ungeteiltem Grundstück).
Antworten (4)
Die Eigentümer sollten sich zusammenschließen und eine große Kanzlei beauftragen, die sich Verwaltungs- und Baurecht spezialisiert ist, denn die Verwaltugnsmenschen der kommune verstecken sich gerne hinter Vorschriften, die als Laie gar nicht zu durchschauen sind. Die Anwaltskanzlei findet vielleicht ein Hintertürchen. Alleine und ohne juristische Kenntnisse hast Du keine Chance.
Begleitet werden kann das Ganze vielleicht noch mit einer Medienkampagen in den örtlichen Zeitungen.
Begleitet werden kann das Ganze vielleicht noch mit einer Medienkampagen in den örtlichen Zeitungen.
Offensichtlich handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, zunächst muß diese den Beschluß fassen, die Umwandlung anzustrengen.
Gibt es eine Verwaltung, kann diese dabei unterstützen?
Dann, wie hphersel schon vorgeschlagen hat, eine auf Baurecht spezialisierte Kanzlei beauftragen, den Status des Sondernutzungsgebietes durch eine Änderung des Bebauungsplans zu erwirken.
Gibt es eine Verwaltung, kann diese dabei unterstützen?
Dann, wie hphersel schon vorgeschlagen hat, eine auf Baurecht spezialisierte Kanzlei beauftragen, den Status des Sondernutzungsgebietes durch eine Änderung des Bebauungsplans zu erwirken.
So wie das geschildert wird, handelt es sich um eine klassische Ferienanlage. Deswegen dürften das auch keine Einzeleigentümer sein, sondern lediglich Teileigentümer mit Sondernutzungsrechten und nicht nach WEG (Wohneigentumsgesetz), wo jede Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch hätte, von eigenen Grundbücher, wie bei Einzelhäusern üblich, ganz zu schweigen. Wenn hier lauter einzelne Grundbücher gebildet würden, wäre die Gemeinde verpflichtet jedem Grundstück eine Zufahrt zu ermöglichen und diese zu unterhalten (Straßenbaulast). Nächser Punkt wären die Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Regenwasser), die evtl. querbeet liegen. Falls überhaupt jemand weiß, wo die Dinger genau liegen, müssten Leitungs- und Unterhaltungsrechte eingeräumt werden. Ein irrer Aufwand, so dass ich die Gemeinde gut verstehen kann.
Und wie oben auch beschrieben : Es ist ein Sondernutzungsgebiet. Das heißt es ist von vorneherein nicht als Baugebiet ausgewiesen.