Antworten (4)
Alle Zwangsversteigerungen müssen rechtzeitig veröffentlicht werden, sei es im Bundesanzeiger oder heutzutage auch im Internet. Unter www.zwangsversteigerungen.de können Sie unter jedem Bundesland, aber auch Berlin, wählen und sich rechtzeitig die aktuellen Versteigerungstermine runterladen und ausdrucken.
Zwangsversteigerungen von Grundbesitz werden vor dem Amtsgericht durchgeführt.
Vor der Durchführung der Zwangsversteigerung erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung
in einer Tageszeitung. Auch bei Gericht kann man von geplanten Versteigerungen von
Häusern oder Grundstücken erfahren.
Oft erfolgen Versteigerungen, weil die Eigentümer ihre Verpflichtungen gegenüber den
Banken nicht erfüllen, so dass die Banken einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim
zuständigen Amtsgericht stellen.
Also kann man sich auch bei den Banken nach geplanten Versteigerungen erkundigen,
falls diese sich nicht auf den Datenschutz berufen und entsprechende Auskünfte
erteilen.
Vor der Durchführung der Zwangsversteigerung erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung
in einer Tageszeitung. Auch bei Gericht kann man von geplanten Versteigerungen von
Häusern oder Grundstücken erfahren.
Oft erfolgen Versteigerungen, weil die Eigentümer ihre Verpflichtungen gegenüber den
Banken nicht erfüllen, so dass die Banken einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim
zuständigen Amtsgericht stellen.
Also kann man sich auch bei den Banken nach geplanten Versteigerungen erkundigen,
falls diese sich nicht auf den Datenschutz berufen und entsprechende Auskünfte
erteilen.
Es gibt Kataloge für Zwangsversteigerungen im Internet zu bestellen, die aber nicht ganz billig sind. Günstiger geht es über ein Immobilien-Portal im Internet wie z.B. immoscout24. Dort kann man gezielt nach Zwangsversteigerungen suchen und die Ergebnisse auf Berlin eingrenzen. Man kann dann auf einen Blick sehen wie hoch der Verkehrswert und wie hoch das Mindestgebot ist.