Antworten (8)
@ antwortomat
Natürlich macht das der Steuerberater. Das gehört zu seiner Aufgabe, denn der ist für die gesamte Steuererklärung zuständig. Wo sollten sonst Beraterkosten für eine Steuerberatung entstehen? Bei Schwarzarbeit vielleicht, aber soweit sind wir noch nicht, dass das absetzbar wäre.
Natürlich macht das der Steuerberater. Das gehört zu seiner Aufgabe, denn der ist für die gesamte Steuererklärung zuständig. Wo sollten sonst Beraterkosten für eine Steuerberatung entstehen? Bei Schwarzarbeit vielleicht, aber soweit sind wir noch nicht, dass das absetzbar wäre.
Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass Steuerberatungskosten bei PRIVATPERSONEN vom Gesetzgeber her seit 2006 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Die einzig richtige Antwort auf die Originalfrage lautet daher: LEIDER GAR NICHT!
Allerdings gibt es angeblich Bestrebungen, das wieder zuzulassen. Mann kann versuchen, diese Kosten bei "Sonderausgaben" einzutragen (Lohnt sich aber nur, wenn der freibetrag überschritten wird), Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf anfallen (Ausfüllen der Anlage N), sind Werbungskosten, auch die dazu gehörenden StB-Kosten, Kosten für das Ausfüllen der Mantelbögen und anderer Anlagen (zB Unterhalt oder Kind) sind hingegen steuerlich NICHT berücksichtigbar.
Alles andere wäre ja zu einfach...
Allerdings gibt es angeblich Bestrebungen, das wieder zuzulassen. Mann kann versuchen, diese Kosten bei "Sonderausgaben" einzutragen (Lohnt sich aber nur, wenn der freibetrag überschritten wird), Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf anfallen (Ausfüllen der Anlage N), sind Werbungskosten, auch die dazu gehörenden StB-Kosten, Kosten für das Ausfüllen der Mantelbögen und anderer Anlagen (zB Unterhalt oder Kind) sind hingegen steuerlich NICHT berücksichtigbar.
Alles andere wäre ja zu einfach...
@ingenius: Deine Ausführungen hatte ich schon verstanden. Meine Anmerkung bezog sich allein auf die Frage, weil sie ihre Antwort schon enthält.
Wenn du bei einem Steuerberater bist, kannst du immer die Kosten für das letzte Jahr im folgenden Jahr absetzen. Das sollte ein guter Steuerberater aber wissen, sonst ist er sein Geld nciht wert. Wenn er dich nicht von sich aus auf die Möglichkeit hingewiesen hat, wechsle die Firma.
Das müsste unter haushaltsnahe Dienstleistungen aufgeführt werden, denn man kann ja als Privatperson auch eine Reinigungskraft, einen Nachhilfelehrer, sogar einen Privatsekretär steuerlich geltend machen. Also natürlich auch einen Steuerberater oder ähnliches.
Das ist ganz einfach, man muss diesen Posten als Sonderausgabe auflisten und entweder die Rechnung des Beraters beilegen oder eine Pauschale geltend machen. Wenn diese Pauschale nicht akzeptiert wird, dann braucht man nächstes Mal halt doch eine gültige Rechnung.