Gumpert
Wie lange darf der Vermieter nach Kündigung und Auszug noch die Mietkaution einbehalten? Warte jetzt schon knapp 3 Monate darauf.
Antworten (7)
Ach, Gumpert, die Antwort würde nicht in dieses Fenster passen. Zum Glück gibt es Informationen im weltweiten Netz. Wieviel zahlst du mir, wenn ich das für dich herausfinde? Umsonst google ich nicht für dich.
Die Kaution gibts zurück, sobald das Loch vom Spion in der Wohnungstüre fachgerecht verschlossen ist.
Es ist rechtens, wenn der Vermieter die Kaution für 6 Monate zurückhält und in dieser Zeit die Endabrechnung fertigt. Bis alle Nebenkosten genau abgerechnet sind, kann es schon einmal eine gewisse Zeit dauern. Außerdem erkennt man manchmal versteckte Mängel erst nach einer gewissen Zeit, so dass die 6 Monate Frist gerechtfertigt sind.
Na? Anton-Hase? Wo hast du denn die 6 Monate her? Wenn ihr Zombie Vollpfosten schon mit Werten um euch werft, dann bitteschön mit Quellenangabe. Die liefere ich jetzt nach. Das mit den 6 Monaten ist Schwachsinn, weil: Zitat Anfang "Zur zulässigen Höchstdauer des Zurückbehaltungsrechts des Vermieters hat sich der BGH nur indirekt geäußert; eine gesetzliche Regelung existiert nicht." Zitat Ende.
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Und nur für den Fall, dass euch Admins meine Antwort nicht gefällt, archiviere ich sie vorsichtshalber.
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Und nur für den Fall, dass euch Admins meine Antwort nicht gefällt, archiviere ich sie vorsichtshalber.
Der Vermieter darf die geleistete Mietkaution bis zu 6 Monate nach dem Auszug des Mieters einbehalten. Es müssen noch diverse Endabrechnungen gemacht werden und es können immer noch versteckte Mängel in der Wohnung sichtbar werden, die zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht erkennbar waren. Ebenfalls müssen auch noch die Zinsen der Kaution ausgerechnet werden.
Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution 6 Monate ab dem Tage des Auszugs einzubehalten. Es könnten noch immer versteckte Mängel auftauchen und ein ganz wichtiger weiterer Faktor ist, dass oftmals Abrechnungsgesellschaften, wie zum Beispiel die ISTA, dazwischengeschaltet sind, um eine Endabrechnung der Nebenkosten durchzuführen. 3 Monate sind jedenfalls noch keine lange Zeit.