Karabenemsi
Wie lange dauert die Vollstreckungsverjährung in der Schweiz bei einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung ?
Der Bußgeldbescheid lautete mit Mahngebühren über 700.- Franken.
Ersatzweise wurde das Bußgeld auch als Gefängnisstrafe ausgesprochen.
Ersatzweise wurde das Bußgeld auch als Gefängnisstrafe ausgesprochen.
Antworten (6)
Jetzt muss ich doch noch einmal diese Frage hervorkramen.
Ich muss zuerst eingestehen, dass ich ein verurteilter Geschwindigkeits-Übertretungs-Verbrecher (10 km zu schnell) bin und wurde letztendlich in Abwensenheit verurteilt. Dies war um das Jahr 2005.
War in der Zwischenzeit nicht in der Schweiz, werde es vermutlich auch nicht tun wollen (bin nur ein mittelloser Franzos) !
Wie lange ist eigentlich die Verjährungsfrist für Verbrecher wie mich?
Ich muss zuerst eingestehen, dass ich ein verurteilter Geschwindigkeits-Übertretungs-Verbrecher (10 km zu schnell) bin und wurde letztendlich in Abwensenheit verurteilt. Dies war um das Jahr 2005.
War in der Zwischenzeit nicht in der Schweiz, werde es vermutlich auch nicht tun wollen (bin nur ein mittelloser Franzos) !
Wie lange ist eigentlich die Verjährungsfrist für Verbrecher wie mich?
Oh, jetzt werde ich mich aus dem Fenster schmeissen, erhängen und die Schwiemu küssen!
Jemand mit besseren Infos?
Jemand mit besseren Infos?
Zitat:
Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten.
... und hier steht's ausführlicher: [https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/
Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten.
... und hier steht's ausführlicher: [https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/
Aus dem Fenster werfen und erhängen wäre ja noch akzeptabel, aber die Schwiegermutter küssen, also nee, das geht zu weit.