Wie lange muss ich mind. in meiner Wohnung wohnen bevor mein Vermieter die Miete erhöhen darf??
Wir wohnen seid 8 Monaten in einer Wohnung jetzt brauchen wir neue Fenster(alte -Einfachverglast). Der Vermieter hat uns vor dem Einzug Versichert das wir zum Winter neue Fenster haben aber sprach nicht von einer Mieterhöhung.
Jetzt will er die Miete nach einbau der Fenster erhöhen.
Ist das richtig so
Jetzt will er die Miete nach einbau der Fenster erhöhen.
Ist das richtig so
Antworten (4)
Die vertraglich vereinbarte Grundmiete darf erst nach 12 Monaten erstmals erhöht werden. Wenn dir die neue Miethöhe nicht schmeckt, darfst du fristlos kündigen.
Willst du mich beschäftigen?
Bei Modernisierung ist die von mir genannte Regelung ausgeschlossen.
Der Einbau neuer Fenster ist als Energiesparmaßnahme zu werten.
Diese Art der Modernisierung muss der Mieter nach §554 Abs. 2 BGB dulden. (Ausnahme=Härtefall) Da die Mieterhöhung in deinem Fall mehr als unerheblich sein wird, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §554 Abs. 3 BGB. Der Gesetzgeber mutet dir anscheinend zu, dass du dich eigenständig darüber informierst, dass einer Modernisierung immer eine Mieterhöhung folgen darf.
Bei Modernisierung ist die von mir genannte Regelung ausgeschlossen.
Der Einbau neuer Fenster ist als Energiesparmaßnahme zu werten.
Diese Art der Modernisierung muss der Mieter nach §554 Abs. 2 BGB dulden. (Ausnahme=Härtefall) Da die Mieterhöhung in deinem Fall mehr als unerheblich sein wird, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §554 Abs. 3 BGB. Der Gesetzgeber mutet dir anscheinend zu, dass du dich eigenständig darüber informierst, dass einer Modernisierung immer eine Mieterhöhung folgen darf.