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Ein solcher Chronometer wird von einem Installateur eingebaut und auch von ihm gewartet, das heißt aber nicht, dass dies regelmäßig geschehen muss. Der Besitzer des Hauses kann den Installateur bestellen und dieser überprüft die Uhr, ansonsten passiert nichts damit. In der Regel werden solche Meßgeräte nach einigen Jahren ausgetauscht.
Der Gaszähler in einem Mietshaus muss alle fünf Jahre geeicht werden. Wie beim Stromzähler darf nur zugelassenes Personal an den Gaszähler dran. Ein unberechtigter Zugriff ist unter Strafe verboten. Das erledigen entweder Techniker von der Stadt oder befugte Arbeiter von Gaswerken.
Im Regelfall muss sie alle acht Jahre geprüft und damit auch neu eingestellt bzw. geeicht werden. Es gibt für alle Messgeräte in Mietshäusern immer bestimmte zeitliche Abstände in denen sie gecheckt werden müssen. Ein Flüssiggaszähler muss beispielsweise jedes Jahr, also alle zwölf Monate, geprüft werden.