lindakeussmann
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mietshaus gekauft. Der Besitzer des Mietshauses macht die Verwaltung. Welche Rechte als Eigentümer habe ich?
Antworten (5)
Da der Verwalter im Auftrag der Eigentümergemeinschaft handelt, ergibt sich aus der von dir geschilderten Konstellation zunächst kein Nachteil.
Da der Besitzer des Hauses jedoch vermutlich mehr Eigentumsanteile als du besitzen wird, bist du bei Entscheidungen und Abstimmungen nach Miteigentumsanteilen wohl in der Minderheit.
Faktisch wird der Besitzer des Hauses wohl mehr oder weniger machen können, was er will, sofern es gesetzeskonform ist.
Da der Besitzer des Hauses jedoch vermutlich mehr Eigentumsanteile als du besitzen wird, bist du bei Entscheidungen und Abstimmungen nach Miteigentumsanteilen wohl in der Minderheit.
Faktisch wird der Besitzer des Hauses wohl mehr oder weniger machen können, was er will, sofern es gesetzeskonform ist.
@hphersel: Oder einfach mal hier nachsehen, hat mir weitergeholfen. Wikipedia ist nicht immer empfehlenswert...