Kai Schmid
Wie schnell kann ich ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen und worauf muss ich dabei achten?
Antworten (6)
Wenn es sich um ein Wohnraummietverhältnis handelt, beträgt die Kündigungsfrist der Mieterseite 3 Monate.
Das bedeutet genau, dass die schriftliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monat beim Vermieter eingehen muss und dann das Mietverhältnis zum Ende des zweiten Monats beendet ist, der auf die Kündigung folgt.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können (Einschreiben). Ein Samstag gilt als Werktag.
Das bedeutet genau, dass die schriftliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monat beim Vermieter eingehen muss und dann das Mietverhältnis zum Ende des zweiten Monats beendet ist, der auf die Kündigung folgt.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können (Einschreiben). Ein Samstag gilt als Werktag.
Die in älteren Wohnungsmietverträgen (gilt nicht für Gewerbemiete!) vereinbarten Kündigungsfristen hängen oft von der Laufzeit des Mietvertrages ab und betragen je nach Dauer des Vertrages 3, 6, 9 oder 12 Monate.
Diese Kündigungsfristen gelten aufgrund der aktuellen Rechtsprechung bei einer Kündigung durch die Mieterseite nicht mehr.
Ein Blick in den Mietvertrag kann also zu einem falschen Ergebnis führen.
Diese Kündigungsfristen gelten aufgrund der aktuellen Rechtsprechung bei einer Kündigung durch die Mieterseite nicht mehr.
Ein Blick in den Mietvertrag kann also zu einem falschen Ergebnis führen.
Einen Mietvertrag kannst du normalerweise immer kündigen, nur besteht dann in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Achten musst du darauf, dass du nciht etwa gegen den Mietvertrag handelst, dass die Wohnung noch in ORdnung ist, und dass du eine formelle Erklärung eingibst.
Keine Ahnung, ob man das so pauschal sagen kann. Du solltest auf jeden Fall in deinen Mietvertrag schauen - da steht das alles drin. Achten solltest du auch auf die Regelungen zur Übergabe. Also musst du noch mal streichen oder so was. Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen ...
WoWernerWo3, Sie konnten nicht helfen, denn die Antwort ist falsch.
Man kann das pauschal sagen. Die mieterseitige Kündigungsfrist bei Wohnungsmietverträgen beträgt 3 Monate. Das gilt unabhängig von den Regelungen im Mietvertrag.
Man kann das pauschal sagen. Die mieterseitige Kündigungsfrist bei Wohnungsmietverträgen beträgt 3 Monate. Das gilt unabhängig von den Regelungen im Mietvertrag.