Antworten (4)
Wenn man in der Zeit einen Unfall baut, kann es seeeehr teuer werden. Dann haftet wahrscheinlich die Versicherung nicht.
Wenn du meinst, dass dein Pkw angemeldet ist (Versicherung besteht), aber der TÜV ist abgelaufen, dann stellt das eine Ordnungswiedrigkeit da.
Bei Überschreitung der Hauptuntersuchung bis 2 Monate: passiert nichts
Um mehr als 2 Monate: 15Euro Verwarngeld (VG)
Um mehr als 4 Monate: 25€
Um mehr als 8 Monate 60€ und 1Punkt
Siehe auch [ul]http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html[/ul]
Bei Überschreitung der Hauptuntersuchung bis 2 Monate: passiert nichts
Um mehr als 2 Monate: 15Euro Verwarngeld (VG)
Um mehr als 4 Monate: 25€
Um mehr als 8 Monate 60€ und 1Punkt
Siehe auch [ul]http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html[/ul]
Zu Skorti :
Die Versicherung zahlt immer, auch wenn der TÜV abgelaufen ist. Es kann evtl. sein, wenn die Unfallursache ein gravierender Mangel, welcher auf den Zustsnd des Pkws zurückzuführen wäre, die Versicherung sich Geld wiederholt.
Die Versicherung zahlt immer, auch wenn der TÜV abgelaufen ist. Es kann evtl. sein, wenn die Unfallursache ein gravierender Mangel, welcher auf den Zustsnd des Pkws zurückzuführen wäre, die Versicherung sich Geld wiederholt.
@Mirco01 - eine bestehende Haftpflichtversicherung tritt immer in Vorleistung - soweit richtig.
Aus zwei mir bekannten Fällen weiß ich, da ging es um Trunkenheitsfahrten, wurde die Verursacher mit jeweils "nur" ca. 6000,--Euro belangt bzw. von der Versicherung zurück gefordert.
Gefällt mir zwar auch nicht, aber wichtig erscheint mir, daß der Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
Aus zwei mir bekannten Fällen weiß ich, da ging es um Trunkenheitsfahrten, wurde die Verursacher mit jeweils "nur" ca. 6000,--Euro belangt bzw. von der Versicherung zurück gefordert.
Gefällt mir zwar auch nicht, aber wichtig erscheint mir, daß der Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.