Wie verhält es sich wenn ein Erbe Schulden hat?
Ist es besser sich mit den Erben auf einen Betrag X des Nachlasses zu einigen um eine wesentlich teuere Teilungsversteigerung zu verhindern oder das Erbe auszuschlagen und auf den Pflichtteil zu verzichten?
Danke für eine eventuelle Antwort.
Gruß I.B.
Danke für eine eventuelle Antwort.
Gruß I.B.
Antworten (5)
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Ob es sich lohnt inofiziell zu erben (also die Erbschaftsteuer zu hinterziehen) kommt drauf an, auf wieviel seines Anteil man verzichten muss, damit der oder die Andere/n keinen Stress machen (also klagen).
Ist dieser Anteil kleiner als der Anteil der Erbschaftssteuer lohnt es sich, ansonsten nicht!
Ob es sich lohnt inofiziell zu erben (also die Erbschaftsteuer zu hinterziehen) kommt drauf an, auf wieviel seines Anteil man verzichten muss, damit der oder die Andere/n keinen Stress machen (also klagen).
Ist dieser Anteil kleiner als der Anteil der Erbschaftssteuer lohnt es sich, ansonsten nicht!
ich denke, dies ist eine Rechenaufgabe, von der wir viel zu wenige Variablen kennen. Ein Steuerberater oder ein unabhängiger Vermögensberater sind sicherlich die besseren Ansprechpartner...
Falls es mehr als einen Erben gibt, wäre zu überlegen, ob Du nicht ein Testament schreibst und den Schuldenschlingel auf Pflichtteil setzt. Bleibst Du darunter, werden die Gläubiger den Halberben zwingen das Testament anzufechten, ebenso wenn er versucht,das Erbe auszuschlagen. Musst halt schauen, ob danach (weiß ja nicht, wie groß dein Vermögen ist und in welchem Verwandtschaftsgrad ihr steht) überhaupt noch Steuern fällig sind. Wenn Du vorhast, noch mehr als 10 Jahre zu leben, kannst Du auch jetzt schon einen Teil deines Vermögens an andere Erben verschenken. Stirbst Du vor Ablauf der 10 Jahre, geht das Geschenkte allerdings wieder in den Nachlaß. Ich sehe jedenfalls keine Möglichkeit, dem Darlehenskönig kein Geld zu vererben.
Und wie mein alter Steuerlehrer immer sagte: "Bleiben se ehrlich. Die Mehrzahl der Steuerdenunzianten besteht aus gekränkten Ehepartnern"
Und wie mein alter Steuerlehrer immer sagte: "Bleiben se ehrlich. Die Mehrzahl der Steuerdenunzianten besteht aus gekränkten Ehepartnern"
Völlig unklare Fragestellung. Die Schulden der (Mit-)Erben sind irrelevant.
Einigung ist immer hier besser als Gericht. Pflichtteil ist Quatsch, ausschlagen kann man nur nach Kenntniserlangung innerhalb 6 Wochen (z.B. bei Überschuldung des Erblassers).
Einigung ist immer hier besser als Gericht. Pflichtteil ist Quatsch, ausschlagen kann man nur nach Kenntniserlangung innerhalb 6 Wochen (z.B. bei Überschuldung des Erblassers).