SebaFu
Wie viele Tage hat ein Abrechnungszeitraum bei den Heizkosten? Es muss doch taggenau abgerechnet werden, oder?
Antworten (4)
also bei mir ist das immer von ablesung zu Ablesung. Sind 372 Tage dazwischen, dann 372... das ist dann doch taggenau...
Der Abrechnungszeitraum bei den Heizkosten und auch bei den Betriebskosten beträgt maximal 12 Monate. Die Betonung liegt auf Maximal. Es können weniger Tage sein aber niemals mehr.
Üblicher Weise wird vom 01.01. bis 31.12 abgerechnet.
Und was verstehst du unter Taggenau?
Die HKV messen deinen Verbrauch immer taggenau in dem jeweilig programmierten Abrechnungszeitraum.
Üblicher Weise wird vom 01.01. bis 31.12 abgerechnet.
Und was verstehst du unter Taggenau?
Die HKV messen deinen Verbrauch immer taggenau in dem jeweilig programmierten Abrechnungszeitraum.
Es gibt eine gesetzlich festgelegte Abrechnungsfrist für Betriebskosten, zu welchen die Heizkosten zählen. Diese beträgt zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums der wiederum auch mit jeweils zwölf Monaten festgelegt ist. Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Und ja, es wird tagegenau abgerechnet.
Das ist nicht zu 100% richtig, dass taggerecht abgerechnet werden muss. Wenn z. B. der Ableser keinen Zugang zu der entsprechenden Wohnung hat, auch nach mehrmaligem Versuch, der dann irgendwann zu Mehrkosten führt, ist der Vermieter berechtigt, die Heizkosten nach einer "Faust"-Formel zu überschlagen und abzurechnen. Ansonsten gilt, das ein Jahr im Durchschnitt 365 Tage hat.