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Gast

wie wehre ich mich gegen die rundfunkgebühren?

ich habe kein Rundfunkgerät und soll trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen nachträglich ab 1.1.2013. ich habe auch die Summe von 537,96€ weder jetzt noch in naher Zukunft zur Verfügung, da ich EU-Rentner bin und somit beim Beitragsservice Beitragsbefreiung beantragt hatte.
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Antworten (7)
bh_roth
Solange du keine Befreiung hast, bist du Beitragspflichtig. Shitegal, ob du ein Radio- oder Fernehgerät besitzt. Das ist nämlich neuerdings nicht mehr notwendig. Für die Beitragspflicht reicht ein Wohnsitz in Deutschland. Und wenn du rückwirkend zum 1.1. 2013 zahlen sollst, hast du auf verschiedene Anschreiben nicht reagiert, in denen du aufgefordert wurdest, deine persönlichen Daten anzugeben.
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JaqueLois
Sie müssen ihre Überzeugung der Unrechtmässigkeit ggf. bis zum Bunderverfassungsgericht vortragen um sich erfolgreich gegen das Rundfunkgesetz zu wehren.
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Kinnkratzer
Der Rundfunkbeitrag muss leider jeder zahlen
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netter_fahrer
Man lese ein wenig Gesetzestext:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
seit 2013 und ist hinterher schlauer.
Da stehen auch Möglichkeiten zur Befreiung / Senkung der Gebühr drin.
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netter_fahrer
Übrigens: Kein Richter kriegt einen Mahnbescheid zu Gesicht oder beauftragt den Gerichtsvollzieher. Das macht ein Rechtspfleger, den GV kann man mit erhaltenem Titel auch selbst beauftragen. Der Richter sieht das alles erstmalig in einer Verhandlung, alles andere passiert vorher: Titel, Mahnbescheid, GV, Widerspruch, Klage.
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Spencer767
Auswandern kann eine adäquate Lösung sein.
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niena
Da kann sich leider so gut wie keiner wehren...
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