wie wehre ich mich gegen die rundfunkgebühren?
ich habe kein Rundfunkgerät und soll trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen nachträglich ab 1.1.2013. ich habe auch die Summe von 537,96€ weder jetzt noch in naher Zukunft zur Verfügung, da ich EU-Rentner bin und somit beim Beitragsservice Beitragsbefreiung beantragt hatte.
Antworten (7)
Solange du keine Befreiung hast, bist du Beitragspflichtig. Shitegal, ob du ein Radio- oder Fernehgerät besitzt. Das ist nämlich neuerdings nicht mehr notwendig. Für die Beitragspflicht reicht ein Wohnsitz in Deutschland. Und wenn du rückwirkend zum 1.1. 2013 zahlen sollst, hast du auf verschiedene Anschreiben nicht reagiert, in denen du aufgefordert wurdest, deine persönlichen Daten anzugeben.
Sie müssen ihre Überzeugung der Unrechtmässigkeit ggf. bis zum Bunderverfassungsgericht vortragen um sich erfolgreich gegen das Rundfunkgesetz zu wehren.
Man lese ein wenig Gesetzestext:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
seit 2013 und ist hinterher schlauer.
Da stehen auch Möglichkeiten zur Befreiung / Senkung der Gebühr drin.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
seit 2013 und ist hinterher schlauer.
Da stehen auch Möglichkeiten zur Befreiung / Senkung der Gebühr drin.
Übrigens: Kein Richter kriegt einen Mahnbescheid zu Gesicht oder beauftragt den Gerichtsvollzieher. Das macht ein Rechtspfleger, den GV kann man mit erhaltenem Titel auch selbst beauftragen. Der Richter sieht das alles erstmalig in einer Verhandlung, alles andere passiert vorher: Titel, Mahnbescheid, GV, Widerspruch, Klage.