Antworten (5)
Hallo,
ich würde eine abschließen. Falls bei Vermittlungen Schadenersatzansprüche auf einen zukommen, sollte man abgesichert sein.
ich würde eine abschließen. Falls bei Vermittlungen Schadenersatzansprüche auf einen zukommen, sollte man abgesichert sein.
Ich halte eine private und bei Selbständigkeit auch eine betriebliche Haftpflichtversicherung für zur kleinen Gruppe der tatsächlich sinnvollen Versicherungen gehörend. Beispiel? Während einer Wohnungsbesichtigung stolpert ein Kunde über die hervor stehende Schwelle des Zimmers, in dem gerade der Teppich erneuert wird und bricht sich den Arm. Da er selbständiger Handwerker ist, ist er auf Wochen arbeitsunfähig und will den Schaden von dir ersetzt haben. Das willst du garnicht aus eigener Tasche zahlen müssen.
Für jeden Gewerbetreibenden ist eine Gewerbehaftpflicht sehr wichtig. Gerade in der Maklerbranche ist so etwas unabdingbar. Es können gerade in diesem Gewerbe schwerwiegende Fehler passieren, wo man froh ist, wenn man eine Haftpflichtversicherung hierfür abgeschlossen hat. Kein Gewerbetreibender sollte heute ohne Versicherung agieren.
Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist für jeden Gewerbetreibenden schon fast ein Muss in der heutigen Zeit. Ebenfalls in der Maklerbranche kann es dazu kommen, dass der Makler einen schwerwiegenden Fehler macht, wie zum Beispiel bei einem Vertragsabschluss irgendetwas übersieht. Auch ein Makler sollte unbedingt eine Gewerbehaftpflicht abschließen.
Eine Gewerbehaftpflicht ist für jeden Selbständigen sehr wichtig.
Sie verhindert, daß man bei Schadensersatzklagen nicht nur oft erheblich
hohe Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muß, sondern auch womöglich bei
einem hohen Schaden einen Konkurs seiner Firma leider nicht vermeiden kann.
Das ist bei Einzelfirmen, bei denen der Inhaber mit seinem Privatvermögen haftet, oft auch der private und persönliche Ruin.
Speziell als Makler, der oft sehr hohe Umsätze tätigt, insbesondere wenn es
sich um den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden handelt sollte man also immer eine Versicherung zur Gewerbehaftpflicht abschließen.
Sie verhindert, daß man bei Schadensersatzklagen nicht nur oft erheblich
hohe Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muß, sondern auch womöglich bei
einem hohen Schaden einen Konkurs seiner Firma leider nicht vermeiden kann.
Das ist bei Einzelfirmen, bei denen der Inhaber mit seinem Privatvermögen haftet, oft auch der private und persönliche Ruin.
Speziell als Makler, der oft sehr hohe Umsätze tätigt, insbesondere wenn es
sich um den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden handelt sollte man also immer eine Versicherung zur Gewerbehaftpflicht abschließen.