Wie wird in Zukunft nachgewiesen das der Immobilienverkäufer seine 50 % von der gesamten Maklerprovision schon bezahlt hat?
Und wie können Fälschungen und falsche Angaben entdeckt werden?
Ab 23.12.2020 beträgt die vom Immobilienkäufer zu zahlenden Maklerprovision, nur noch max. 50 % von der gesamten Maklerprovision. Außerdem soll der Immobilienkäufer einer Immobilie zukünftig nur dann verpflichtet sein, seinen Anteil an der Provision zu zahlen, wenn der Immobilienverkäufer dies bereits getan hat.
Ab 23.12.2020 beträgt die vom Immobilienkäufer zu zahlenden Maklerprovision, nur noch max. 50 % von der gesamten Maklerprovision. Außerdem soll der Immobilienkäufer einer Immobilie zukünftig nur dann verpflichtet sein, seinen Anteil an der Provision zu zahlen, wenn der Immobilienverkäufer dies bereits getan hat.
Antworten (6)
Eine wirklich spannende Frage!
Um das mal aufzudröseln....
Die Maklerprovision bekommt der Makler, korrekt?
Und meinetwegen zu 50% vom Käufer und zu 50% vom Verkäufer, mir egal.
Und wieso sollte ich als Kunde des Maklers nun meine Provisionszahlung fälschen?
Der Makler weiß doch am sichersten, ob er die Zahlung nun schon bekommen hat oder nicht?
Und ob der Kunde nun seinen Teil sofort oder später abdrückt, spielt in Zeiten von Minuszins ja auch keine Rolle mehr...
oh wait
Um das mal aufzudröseln....
Die Maklerprovision bekommt der Makler, korrekt?
Und meinetwegen zu 50% vom Käufer und zu 50% vom Verkäufer, mir egal.
Und wieso sollte ich als Kunde des Maklers nun meine Provisionszahlung fälschen?
Der Makler weiß doch am sichersten, ob er die Zahlung nun schon bekommen hat oder nicht?
Und ob der Kunde nun seinen Teil sofort oder später abdrückt, spielt in Zeiten von Minuszins ja auch keine Rolle mehr...
oh wait
Das ist doch eine Milchmädchenrechnung.
Käufer und Verkäufer haben im Prinzip schon immer zusammen den Makler bezahlt, denn der Verkäufer hat so oder so weniger bekommen, als der Käufer bereit gewesen ist zu zahlen.
Ob der Verkäufer den Preis niedrig ansetzt und der Käufer den Makler zahlt oder ob der Verkaüfer den Makler zahlt und das auf seinen Wunschpreis draufschlägt oder ob sie sich das Ganze teilen, ist doch gehopst wie gesprungen.
Die Käufer FÜHLTEN sich nur benachteiligt, weil sie für eine Dienstleistung zahlen sollten, die sie gar nicht bestellt hatten.
Käufer und Verkäufer haben im Prinzip schon immer zusammen den Makler bezahlt, denn der Verkäufer hat so oder so weniger bekommen, als der Käufer bereit gewesen ist zu zahlen.
Ob der Verkäufer den Preis niedrig ansetzt und der Käufer den Makler zahlt oder ob der Verkaüfer den Makler zahlt und das auf seinen Wunschpreis draufschlägt oder ob sie sich das Ganze teilen, ist doch gehopst wie gesprungen.
Die Käufer FÜHLTEN sich nur benachteiligt, weil sie für eine Dienstleistung zahlen sollten, die sie gar nicht bestellt hatten.
aber weil gefühlte Wahrheiten heute fast wichtiger sind als tatsächliche, hat der Gesetzgeber anscheinend reagiert.
Jeder weiß, was ein Makler bekommt. Wenn er mir davon nur die Hälfte in Rechnung stellt, ist doch alles ok. Der Makler arbeitet doch nicht plötzlich für die Hälfte des Geldes, der holt sich seinen Teil schon beim Verkäufer, warum sollte er darauf verzichten?
Jeder weiß, was ein Makler bekommt. Wenn er mir davon nur die Hälfte in Rechnung stellt, ist doch alles ok. Der Makler arbeitet doch nicht plötzlich für die Hälfte des Geldes, der holt sich seinen Teil schon beim Verkäufer, warum sollte er darauf verzichten?
Der Nachweis kann nur mittels Kopie des Überweisungseingangs nachgewiesen werde, wobei der natürlich ganz einfach zu fälschen ist. Der Käufer hat objektiv betrachtet gar keine Chance, eine Fälschung als solche zu entlarven. Um solch einen Gesetzestext zu verabschieden, muss man schon reichlich naiv und weltfremd sein.
Im Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wird die Maklerprovision neu geregelt. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen kann der Verkäufer ab dem 23.12.2020 eine Weitergabe der Maklerkosten bis max. 50% der Provision an den Käufer vereinbaren.
Abgesehen davon, dass ich ingSND zustimme, kann ich mir als Käufer vom Makler ganz einfach bestätigen lassen, dass der Verkäufer seinen hälftigen Anteil der Provision bezahlt hat.
Abgesehen davon, dass ich ingSND zustimme, kann ich mir als Käufer vom Makler ganz einfach bestätigen lassen, dass der Verkäufer seinen hälftigen Anteil der Provision bezahlt hat.
So schön das Gesetz für den Käufer auch klingt, es ist zu seinem Nachteil. Da ist es auch egal, wer und wie ein Nachweis der Zahlung erfolgt.
Wenn ich ein Haus im Wert von 400.000 Euro verkaufen will, zahlt der Käufer jetzt meinetwegen 20.000 Euro Provision und ebenfalls 20.000 Euro Grunderwerbssteuer. Jetzt soll ich 10.000 Euro der Provision tragen, also schlage ich diesen Anteil auf den Verkaufspreis drauf, plus Zuschlag, also verkaufe ich das Haus nun für 412.000 Euro. Der Käufer zahlt dann 10.300 Euro Provision und 20.600 Euro Grunderwerbssteuer.
Also insgesamt 2.900 Euro mehr. Solange auf den Immobilienmarkt das Angebot geringer ist, als die Nachfrage hat der Käufer keine Chance.
Wenn ich ein Haus im Wert von 400.000 Euro verkaufen will, zahlt der Käufer jetzt meinetwegen 20.000 Euro Provision und ebenfalls 20.000 Euro Grunderwerbssteuer. Jetzt soll ich 10.000 Euro der Provision tragen, also schlage ich diesen Anteil auf den Verkaufspreis drauf, plus Zuschlag, also verkaufe ich das Haus nun für 412.000 Euro. Der Käufer zahlt dann 10.300 Euro Provision und 20.600 Euro Grunderwerbssteuer.
Also insgesamt 2.900 Euro mehr. Solange auf den Immobilienmarkt das Angebot geringer ist, als die Nachfrage hat der Käufer keine Chance.