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Wie zwingend muss ich meine alte Adresse abmelden, wenn ich mich an einem anderen Ort anmelden möchte?
Antworten (5)
Oder meinst du, ob du beide Adressen parallel halten kannst? Die Formulare zur Anmeldung am neuen Wohnort enthalten auch die Abfrage, ob der alte Wohnsitz aufgegeben oder beibehalten wird. Ist letzteres der Fall, muss man zusätzlich angeben, welche Wohnung Hauptwohnsitz sein wird. Je nach Stadt fällt dann allerdings oft eine Zweitwohnungssteuer an.
Vier Jahre Guantanamo mit einem Fasttag täglich ist das mindeste, was du zu erwarten hast - aber im Ernst: Genau deswegen gibt es ja eine Volkszählung, weil keiner mehr den Überblick hat. Ist also nicht sooo zwingend
Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber kannst Du das nicht zeitgleich machen? Du meldest Dich neu an beim zuständigen Amt und automatisch wirst Du auch abgemeldet. Jedesnafalls mußt Du Dich an- und abmelden, weil Du sonst, wenn Du ertappt wirst, eine Ordnungsgebühr zahlen mußt. Ging einem Bekannten von uns so.
Ums Abmelden musst du dich eigentlich gar nicht kümmern, wenn du dich an deinem neuen Wohnsitz anmeldest. Die Einwohnermeldeämter sind untereinander ja vernetzt. Wenn du Angst hast andere Behörden oder Privatleute kriegen die Änderung nicht früh genug mit, dann gehe einfach zur Post und richte einen Nachsendeauftrag ein.
Abmelden bei der Gemeinde ist Pflicht! Das würde ich auch tunlichst befolgen, denn das kann viel Ärger geben. Man hat allerdings eine Frist von etwa drei Monaten. Eine Ausnahme ist, wenn man zwei Wohnsitze hat, das ist natürlich möglich, hat aber auch finanzielle Nachteile.