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Hallo! Die Schließung Deines Onlinekontos muß mit Deiner persönlichen Unterschrift gekennzeichnet sein. Leider hilft in einem solchen Fall weder eine E-Mail noch ein Fax. Die Unterschrift muß, wie bei allen wichtigen Angelegenheiten, im Original sein! Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Da muss ich gegenfragen: Warum NICHT in Schriftform? Auch bei einem reinen Online-Konto hast Du die Antragsunterlagne angedruckt oder per Post erhalten, unterschrieben und per Post-Ident an die Bank zurückgeschickt. Damit hast Du einen bindenden Vertrag abgeschlossen, der selbstverständlich auch nur auf schriftlichem Wege - formloses Schreiben reicht - gekündigt werden kann.
Die Eröffnung bedarf ja auch der schriftlichen Form. Hier geht es vor allem darum, einen unbfugten Zugriff auf das Konto zu vermeiden, es könnte theoretisch jeder Hacker das Konto schließen. Es ist ein Unterschriftenmuster bei der Bank hinterlegt und dies wir verglichen, damit die Authentizität gesichert ist.