StechusKaktus
Wieso gilt §299 StGB nicht für Ärzte?
In §299 steht, dass "Beauftragte von Geschäftsbetrieben" sich nicht bestechen lassen und auch selbst nicht bestochen werden dürfen. Dennoch wurde jüngst entschieden, dass Ärzte von Pharmaunternehmen zu Lasten der Patienten von Pharmaunternehmen bestochen werden dürfen. Wer kann mir das erklären?
Antworten (10)
Ärzte sind eben nicht Beauftragte, sondern Inhaber des Geschäftsbetriebes und können deshalb Provisionen empfangen. Der kleine Unterschied... merkt die Masse der Patienten doch gar nicht.
Erklärt hat das sichelich der BGH in seiner Urteilsbegründung, die ich noch nicht kenne, und die einige 100 Seiten beinhalten dürfte. Für mich ist es Bestechung, wenn sich jemand in Erwartung von Zuwendungen in die Abhängigkeit des Zuwenders begibt. Daraus können nur Entscheidungen zum Wohle des Zuwenders entstehen, regelmäßig aber nicht zum Wohle des Patienten. Dies geht soweit, dass es ein regelrechtes Prämienverfahren für die Höhe der Zuwendungen gibt. Solche Prämiensysteme sind durch den höchstrichterlichen Entscheid zwar nicht per Freibrief erlaubt, aber schwer beweisbar.
Also, liebe StechusKaktus, erklären kann ich es dir nicht.
Also, liebe StechusKaktus, erklären kann ich es dir nicht.
Da Ärzte im juristischen Sinne offensichtlich nicht bestochen werden, wenn Sie sich von Pharmareferenten beraten und beschenken lassen. Wichtig für den Tatbestand der Bestechung im Wirtschaftswesen ist die unlautere Bevorzugung des Täters oder eines Dritten, die aber in dem angefragten Fall nicht zutrifft, da das Procedere in den Praxen gang und gäbe ist und somit der Wettbewerber keinen Nachteil erfährt.
Aber ich - "WonderingStar" hatte recht.
Diese Aussage ist strikt beschränkt auf selbstständige, niedergelassene Ärzte.
Diese Aussage ist strikt beschränkt auf selbstständige, niedergelassene Ärzte.
Ich finds richtig! Es wird doch sowieso überall (legal) bestochen (Kellner, Frisör, Postbote,...
Warum nicht auch Ärzte?
Warum nicht auch Ärzte?
Ich bin auch sowas von bestechlich. Aber ich bin teuer. Was mich zu der Feststellung bringt, dass jedermann (-frau) käuflich ist, es kommt nur auf den Betrag an.
Ich werd jetzt mal sehr subjektiv. Ich denke , daß damit eine weitere Lohnforderung von den Kassen auf die Industrie umgewälzt werden sollte. A la '' Wir ( Staat / Kassen ) könne es euch nicht zahlen, deshalb schaffen wir ein Hintertürchen''.
Sprechen Sie einmal Ihren Arzt auf die gedeckelten Pauschbeträge die er von den Kassen pro Patient / Quartal bekommt an. Das was sie da zu hören bekommen mag vielleicht nicht der letzte Schluß sein..aber ein weiterer Blickwinkel zu dem Thema.
Sprechen Sie einmal Ihren Arzt auf die gedeckelten Pauschbeträge die er von den Kassen pro Patient / Quartal bekommt an. Das was sie da zu hören bekommen mag vielleicht nicht der letzte Schluß sein..aber ein weiterer Blickwinkel zu dem Thema.
@Amos: Dass ein Arzt zunächst nur seinem Gewissen verpflichtet ist, könnte das Problem sein. Aber man kehrt schnell alle über einen Kamm. Wenn ich dir mit meiner Meinung zu nahe getreten bin, tut mir das leid.