Bart nach Unfall abrasiert, Arzt verklagen?
Das Haare abschneiden ohne Einverständnis ist eine Körperverletzung, wie sieht das jedoch aus wenn man einen Unfall hatte und deswegen die Haare bzw. der Bart vom Arzt abrasiert wurde?
Antworten (15)
Bei unseren Verbündeten (da wo der Donald) verklagt doch Jeder Jeden.
Ich wette da gab es so etwas schon.
Wieviel Schmerzensgeld ein paar nachwachsende Haare in D bringen könnten, entzieht sich meiner Fantasie.
Nicht mehr als ein Besuch beim Friseur, oder?
Ich wette da gab es so etwas schon.
Wieviel Schmerzensgeld ein paar nachwachsende Haare in D bringen könnten, entzieht sich meiner Fantasie.
Nicht mehr als ein Besuch beim Friseur, oder?
Unbedingt!
Vergiss nicht den Fahrer des Rettungswagens zu verklagen, weil er beim Abbiegen ein mal nicht geblinkt hat und das Personal im Krankehaus, weil es dich, trotz Schichtendes, in der Nacht noch versorgt hat und dadurch deinen Schlaf gestört hat.
Vergiss nicht den Fahrer des Rettungswagens zu verklagen, weil er beim Abbiegen ein mal nicht geblinkt hat und das Personal im Krankehaus, weil es dich, trotz Schichtendes, in der Nacht noch versorgt hat und dadurch deinen Schlaf gestört hat.
Das ist eindeutig eine Frage für unsere Rechtsgelehrten (in Anlehnung rayer)
a) Körperverletzung nach 223 StGB: Jemandem die Haare ungewollt abschneiden ist eine Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung. Voraussetzung ist dabei, dass dies gegen bzw. ohne den Willen des Betroffenen geschieht.
(Der Gesetzgeber hatte bei diesem Paragraphen jedoch weniger die von dir geschilderte Situation vor Augen als vielmehr ein "ehrabschneidendes Haareabschneiden", zum Beispiel bei Frauen, für die lange Haare ein wichtiges Element sind und die von Männern abgeschnitten werden, um Macht zu demonstrieren)
Würdigung:
Es kommt auf die Umstände an: Wenn der Arzt vermuten kann, dass der Bart Gesichtsstellen verdeckt, die eine Behandlung erfordern, kann von «ungewollt» wohl kaum die Rede sein. Demnach wäre der Tatbestand der körperlichen Misshandlung eher nicht erfüllt.
Hat sich der Verletzte jedoch lediglich einen Holzspan in den Finger getrieben, erschiene mir das Rasieren durchaus als überzogene Reaktion. Wobei man sich natürlich hier die Frage gefallen lassen müsste, warum der Behandelte dies nicht zu Beginn der Rasur monierte.
b) Moral
Wenn einem jemand in der Not hilft sollte man (ich weiss, das Wort ist sowas von veraltet) Dankbarkeit ihm/ihr gegenüber zeigen und nicht alberne Schäden beklagen. Denn das würde dazu führen, dass demnächst keiner mehr hilft. Mir reicht es schon, dass sich die Geretteten darüber beklagen, dass man ihnen die Hose aufschneidet, um Wunden zu versorgen.
a) Körperverletzung nach 223 StGB: Jemandem die Haare ungewollt abschneiden ist eine Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung. Voraussetzung ist dabei, dass dies gegen bzw. ohne den Willen des Betroffenen geschieht.
(Der Gesetzgeber hatte bei diesem Paragraphen jedoch weniger die von dir geschilderte Situation vor Augen als vielmehr ein "ehrabschneidendes Haareabschneiden", zum Beispiel bei Frauen, für die lange Haare ein wichtiges Element sind und die von Männern abgeschnitten werden, um Macht zu demonstrieren)
Würdigung:
Es kommt auf die Umstände an: Wenn der Arzt vermuten kann, dass der Bart Gesichtsstellen verdeckt, die eine Behandlung erfordern, kann von «ungewollt» wohl kaum die Rede sein. Demnach wäre der Tatbestand der körperlichen Misshandlung eher nicht erfüllt.
Hat sich der Verletzte jedoch lediglich einen Holzspan in den Finger getrieben, erschiene mir das Rasieren durchaus als überzogene Reaktion. Wobei man sich natürlich hier die Frage gefallen lassen müsste, warum der Behandelte dies nicht zu Beginn der Rasur monierte.
b) Moral
Wenn einem jemand in der Not hilft sollte man (ich weiss, das Wort ist sowas von veraltet) Dankbarkeit ihm/ihr gegenüber zeigen und nicht alberne Schäden beklagen. Denn das würde dazu führen, dass demnächst keiner mehr hilft. Mir reicht es schon, dass sich die Geretteten darüber beklagen, dass man ihnen die Hose aufschneidet, um Wunden zu versorgen.
Wenn der Bart der notwendigen medizinischen Behandlung einer Unfallfolge im Wege ist, liegt ein sog. Rechtfertigungsgrund vor. Am Tatbestand ändert dies nichts.
@ing793: Wenn du halb verhungert in einer Felsspalte festhängst und ich dich als "Hilfsmassnahme bei bestem Wissen und Gewissen " zur Ader lasse, bis der Tod eintritt, kann ich durchaus Probleme bekommen ...
Yep, wokk, und mir kommt gerade so die Idee, dass der Aderlass vielleicht gar keine so unsinnige Behandlungsmethode ist bei der einen oder anderen Diagnose ... :-)
Zumindest ist Alienne klar, dass der Aderlass eine Behandlungsmethode und keine Erste-Hilfe-Maßnahme ist.
… nach bestem Wissen und Gewissen alle ihrer Meinung nach ..“ - Zitat ing793. Welch ein dümmliches Geschreibsel. Auch die Helfer werden vereidigt, dass sie bei Einsätzen dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft verpflichtet sind. Sie müssen zudem an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, um ständig auf diesem aktuellen Stand handeln zu können.
„… nicht als Körperverletzung einklagbar …“ - Her Dr., schneiden sie mir sofort den kleinen Finger ab. Sie wollen nicht? Dann klage ich das ein …
„ … dass bei einer OP im Gesicht dann lokal Haare entfernt werden müssen, ist trivial.“
So schreiben nicht mal Volksschüler. Einem Gebildetem fließt das nicht aus der Feder. Das ist Gruseldeutsch. Und das mit dem Semikolon sollte er auch unterlassen; das kann er nicht!
Jedwede Körperbehaarung auch nur in der Nähe einer offenen Wunde gilt als extremes Hygienerisiko. Deshalb wird sie zeitnah und großräumig entfernt! Weigert sich der Patient bei einer geplanten OP, muss er sich einen anderen Arzt suchen. Bei der Notversorgung am Unfallort hat der Patient keine Möglichkeit der Verweigerung, weil er gar nicht erst gefragt wird. Unfallverletzte weisen zumindest Schocksymptome auf. Da ist es nicht weit her mit der Selbstbestimmung. In so manchem Bart kann man sehen, was sein Träger in der vergangenen Woche gegessen hat. Oft tritt dann die eigentliche Verletzung in den Hintergrund, weil der Patient durch die extreme Keimbelastung schon in Lebensgefahr gerät. Naht geschickt in die Tätowierung gestichelt - Patient an Blutvergiftung verstorben.
„… nicht als Körperverletzung einklagbar …“ - Her Dr., schneiden sie mir sofort den kleinen Finger ab. Sie wollen nicht? Dann klage ich das ein …
„ … dass bei einer OP im Gesicht dann lokal Haare entfernt werden müssen, ist trivial.“
So schreiben nicht mal Volksschüler. Einem Gebildetem fließt das nicht aus der Feder. Das ist Gruseldeutsch. Und das mit dem Semikolon sollte er auch unterlassen; das kann er nicht!
Jedwede Körperbehaarung auch nur in der Nähe einer offenen Wunde gilt als extremes Hygienerisiko. Deshalb wird sie zeitnah und großräumig entfernt! Weigert sich der Patient bei einer geplanten OP, muss er sich einen anderen Arzt suchen. Bei der Notversorgung am Unfallort hat der Patient keine Möglichkeit der Verweigerung, weil er gar nicht erst gefragt wird. Unfallverletzte weisen zumindest Schocksymptome auf. Da ist es nicht weit her mit der Selbstbestimmung. In so manchem Bart kann man sehen, was sein Träger in der vergangenen Woche gegessen hat. Oft tritt dann die eigentliche Verletzung in den Hintergrund, weil der Patient durch die extreme Keimbelastung schon in Lebensgefahr gerät. Naht geschickt in die Tätowierung gestichelt - Patient an Blutvergiftung verstorben.
@Der Doofe
Wenn ich an einem Unfallort vorbeikomme oder an einer Person, die auf dem Gehweg zusammengebrochen ist, und ich helfe (Person aus dem Wagen ziehen, in den Schatten schleppen, ggf. überflüssige Wiederbelebungsmaßnahmen einleite oder fälschlicher Weis zu einem, der immer häufiger zu findenden DeFib-Geräte einsetze) dann kommt keiner vorbei und vereidigt mich erst.
Dann bin ich Helfer und selbst bei Irrtum nicht Haftbar, wenn ich nach meinem Wissen und Einschätzung der Situation gehandelt habe.
Oder darf ich unvereidigt nicht helfen?
Wenn ich an einem Unfallort vorbeikomme oder an einer Person, die auf dem Gehweg zusammengebrochen ist, und ich helfe (Person aus dem Wagen ziehen, in den Schatten schleppen, ggf. überflüssige Wiederbelebungsmaßnahmen einleite oder fälschlicher Weis zu einem, der immer häufiger zu findenden DeFib-Geräte einsetze) dann kommt keiner vorbei und vereidigt mich erst.
Dann bin ich Helfer und selbst bei Irrtum nicht Haftbar, wenn ich nach meinem Wissen und Einschätzung der Situation gehandelt habe.
Oder darf ich unvereidigt nicht helfen?
Haare vom Arzt rasiert ? Das wäre ja noch O.k. gewesen.
Aber als ich mich nach der Geburt meines 2. Kindes für eine Vasektomie entschieden hatte, dachte ich nicht an das eigentliche Prozedere. Ich kam unrasiert zum Urologen.
Dann kommt da plötzlich eine Traumfrau mit einem Superdekoltee, getarnt als Arzthelferin, um mich zu rasieren.
Da kann man solange man will, über die letzte Steuererklärung nachdenken, es hilft nichts.
Aber als ich mich nach der Geburt meines 2. Kindes für eine Vasektomie entschieden hatte, dachte ich nicht an das eigentliche Prozedere. Ich kam unrasiert zum Urologen.
Dann kommt da plötzlich eine Traumfrau mit einem Superdekoltee, getarnt als Arzthelferin, um mich zu rasieren.
Da kann man solange man will, über die letzte Steuererklärung nachdenken, es hilft nichts.
musca, diese gute Frau war dazu da dich abzulenken von dem Eigentlichen. Die Vasektomie wurde wegen deiner nun ja nachvollziehbaren Erregung, nur vorgetäuscht. Das kennst du ja sicher. Geschnitten worden ist schon. Lösen wir das auf... bei dir ist eine Lobotomie durchgeführt worden. Das erklärt auch vieles.