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Im Monat sollte man aus Gründen der Rentenversicherungspflicht, der Familienversicherung und der Krankenversicherung unter 400 Euro bleiben. Es empfiehlt sich also ein Minijob als Aushilfe. Außnahmen sind hierbei zeitweise Jobs, die man zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit hat. Übersteigt das Einkommen in einem Jahr 4.880 Euro brutto wird Bafög abgezogen.
Um genau zu erfahren, wie viel man als Student und Bafögempfänger dazu verdienen darf, sollte man am besten beim zuständigen Arbeitsamt erfragen. Die Sachbearbeiter können diese Frage genauestens beantworten. Denn das ist auf jeden Fall auch abhängig davon, wie viel Bafög man bekommt. Näheres findet man auch im Internet unter diesem Link: "http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php"
Auf diese Frage gibt es etwas sehr Erfreuliches zu verkünden. Seit Januar 2012 darf ein Student, der Bafög erhält, unbegrenzt dazu verdienen. Es gibt keine Höchstgrenze mehr. Noch ein Jahr vorher durfte man nur einen Minijob (geringfügige Basis) annehmen und allerhöchstens 4.800 Euro im Jahr dazuverdienen. Aber das ist nun aufgehoben worden.
Auf diese Frage gibt es etwas sehr Erfreuliches zu verkünden. Seit Januar 2012 darf ein Student, der Bafög erhält, unbegrenzt dazu verdienen. Es gibt keine Höchstgrenze mehr. Noch ein Jahr vorher durfte man nur einen Minijob (geringfügige Basis) annehmen und allerhöchstens 4.800 Euro im Jahr dazuverdienen. Aber das ist nun aufgehoben worden.