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da steht alles, was man wissen muss... Zitat:
"Minderjährige dürfen am Samstag und am Sonntag nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn Minderjährige am Samstag oder Sonntag arbeiten, steht ihnen in der selben Woche ein Ersatzruhetag zu. "
da steht alles, was man wissen muss... Zitat:
"Minderjährige dürfen am Samstag und am Sonntag nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn Minderjährige am Samstag oder Sonntag arbeiten, steht ihnen in der selben Woche ein Ersatzruhetag zu. "
Nach Dr. Azubi unter dgb-jugend.de darf ein Auszubildender auch am Wochenende arbeiten. Die Voraussetzung dafür ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit (inklusive Unterrichtsstunden) 48 Stunden nicht übersteigt. Allerdings dürfen Jugendliche bis 16 Jahre nur ausnahmsweise am Wochenende beschäftigt werden.
Es gibt für minderjährige Azubis kein festgesetztes Stundemaß für Wochenendarbiet. Generell gilt aber, dass Azubis hierzu nur in Ausnahmefällen herangezogen werden dürfen und bei allen minderjährigen Azubis, dass die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 48 Arbeitsstunden.
Soweit mir bekannt, muss bei Auszubildenden unter 18 Jahren jede Mehrarbeit innerhalb von 2 Wochen ausgeglichen werden. Dabei spielt weniger das Wochenende eine Rolle, sondern die Einhaltung der 5-Tage Woche. Deshalb darf der Chef die Überstunden auch nicht auzahlen.