Wieviel Urlaub bei Minijob
Hallo,
ich habe einen Minijob alle 2 Wochen freitags für 4 Stunden.
Wie viel Urlaub müsste ich mindestens bekommen und macht
sich das auf das auf das Gehalt bemerkbar. Danke in voraus.
ich habe einen Minijob alle 2 Wochen freitags für 4 Stunden.
Wie viel Urlaub müsste ich mindestens bekommen und macht
sich das auf das auf das Gehalt bemerkbar. Danke in voraus.
Antworten (6)
Keinen blassen Schimmer. Bei Minijobs bist du doch nur 1-2 Tage da. Je nach Absprache kann man 2 Wochen nehmen! Was steht im Arbeitsvertrag drin?
Hast Du nur 4 Stundentage früher gehabt?
Bei 4 Stunden alle 2 Wochen käme ich bei Deiner Formel
auf:
1/4 * 24 / 6 = 1 Arbeitstag (mit 8 Stunden)
Was meiner Meinung nach aber auch falsch ist.
Da die Arbeitstage beim Gast nur 4 Stunden haben bekäme er 2 bezahlte Tage Urlaub im Jahr.
Die Frage die sich aber zuerst stellt, ist in dem Betrieb / Gewerbe der gesetzliche Urlaubsanspruch zu gewähren, oder gibt es einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen?
Dem entsprechend können es auch 3 Arbeitstage im Jahr werden.
Und auf das Gehalt hat es keinen Einfluss, da nur die Arbeitszeit fortbezahlt wird.
Bei 4 Stunden alle 2 Wochen käme ich bei Deiner Formel
auf:
1/4 * 24 / 6 = 1 Arbeitstag (mit 8 Stunden)
Was meiner Meinung nach aber auch falsch ist.
Da die Arbeitstage beim Gast nur 4 Stunden haben bekäme er 2 bezahlte Tage Urlaub im Jahr.
Die Frage die sich aber zuerst stellt, ist in dem Betrieb / Gewerbe der gesetzliche Urlaubsanspruch zu gewähren, oder gibt es einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen?
Dem entsprechend können es auch 3 Arbeitstage im Jahr werden.
Und auf das Gehalt hat es keinen Einfluss, da nur die Arbeitszeit fortbezahlt wird.
Nach meiner Berechnung komme ich bei einem für Vollzeit vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen auf einen Anspruch des Minijobbers in Höhe von 3 Arbeitstagen.
Bei einem Vollzeit-Anspruch von 24 Arbeitstagen ebenfalls auf drei Urlaubstage, da der Anspruch von 2,4 Arbeitstagen auf drei aufzurunden ist.
Bei einem Vollzeit-Anspruch von 24 Arbeitstagen ebenfalls auf drei Urlaubstage, da der Anspruch von 2,4 Arbeitstagen auf drei aufzurunden ist.
Die Berechnung geht allerdings - ähnlich der Berechnung von Lohnansprüchen bei stundenweiser Vergütung - von 13 Wochen je Quartal aus.
Das ergibt je Quartal 6,5 Arbeitstage des Minijobbers, die ins Verhältnis des Vollzeit-Arbeitenden (65 Arbeitstage je Quartal) zu setzen sind.
Dabei werden je Arbeitswoche 5 und nicht 6 Arbeitstage angenommen.
Das ergibt je Quartal 6,5 Arbeitstage des Minijobbers, die ins Verhältnis des Vollzeit-Arbeitenden (65 Arbeitstage je Quartal) zu setzen sind.
Dabei werden je Arbeitswoche 5 und nicht 6 Arbeitstage angenommen.
Hi, der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und oft auch im Arbeitsvertrag geregelt.
Der gesetzliche Anspruch ist bezahlter Erholungsurlaub, hat also dann keinen Einfluss auf das Gehalt.
Die Formeln zu Berechnung wurden ja zuvor schon benannt.
Der gesetzliche Anspruch ist bezahlter Erholungsurlaub, hat also dann keinen Einfluss auf das Gehalt.
Die Formeln zu Berechnung wurden ja zuvor schon benannt.