Wir haben 5 Kinder und ein Haus der nicht abbezahlt ist,mein Mann ist sehr krank und wird nicht mehr lange leben,wenn er stirbt kann ich Haus behalten und weiter zahlen?
Wir haben 5 Kinder und ein Haus der nicht abbezahlt ist,mein Mann ist sehr krank und wird nicht mehr lange leben,wenn er stirbt kann ich Haus behalten und weiter zahlen?
Antworten (6)
Wenn du genug Geld hast, aber sicher doch.
Wer sollte es dir verbieten?
Wenn du nicht genug Geld hast, wovon willst du es denn weiter zahlen?
Wer sollte es dir verbieten?
Wenn du nicht genug Geld hast, wovon willst du es denn weiter zahlen?
Bist Du Alleineigentümerin, oder Miteigentümerin zu 1/2?
Als Alleineigentümerin läge es ausschließlich an Deinen finanziellen Möglichkeiten, wie Skorti bereit ausgeführt hat.
Als Miteigentümerin würdest Du zu 1/2 Erbin der Deinem Ehemann gehörenden Hälfte, Eure Kinder zu 5 gleichen Teilen Erben der anderen Hälfte.
Sind die Kinder -ggf. teilweise- bereits volljährig? Oder müsstest Du die Erbanteile minderjähriger Kinder mit verwalten?
Was hältst du davon, Dich hier anzumelden, um die offenen Fragen zu beantworten?
Ansonsten musst Du Dich leider mit der Auskunft von Skorti begnügen.
Als Alleineigentümerin läge es ausschließlich an Deinen finanziellen Möglichkeiten, wie Skorti bereit ausgeführt hat.
Als Miteigentümerin würdest Du zu 1/2 Erbin der Deinem Ehemann gehörenden Hälfte, Eure Kinder zu 5 gleichen Teilen Erben der anderen Hälfte.
Sind die Kinder -ggf. teilweise- bereits volljährig? Oder müsstest Du die Erbanteile minderjähriger Kinder mit verwalten?
Was hältst du davon, Dich hier anzumelden, um die offenen Fragen zu beantworten?
Ansonsten musst Du Dich leider mit der Auskunft von Skorti begnügen.
Ich frage mich, warum man in dieser Situation nicht schnell noch ein sog. Berliner Testament verfasst
Denn die oben erwähnte Erbfolge 50 % Ehepartner, Rest an die Kinder ist keineswegs zwingend so vom Gesetz vorgeschrieben.
Denn die oben erwähnte Erbfolge 50 % Ehepartner, Rest an die Kinder ist keineswegs zwingend so vom Gesetz vorgeschrieben.
Ich verstehe den Gedanken hinter dem Berliner Testament.
Aber...
Mit dem Berliner Testament wird eine Tür geschlossen.
Sämtliche Möglichkeiten wie lebenslanges Wohnrecht oder Hilfe im Haushalt und Pflege usw. usw. sind nicht mehr in der Waagschale und die Kinder oder das Kind könnten über ein Pflichtteil nachdenken.
Egal ob das dann nur noch ein Achtel der Masse ist.
Schwupps muss das Haus verkauft werden.
Geschichten, die das Leben schrieb.
Aber...
Mit dem Berliner Testament wird eine Tür geschlossen.
Sämtliche Möglichkeiten wie lebenslanges Wohnrecht oder Hilfe im Haushalt und Pflege usw. usw. sind nicht mehr in der Waagschale und die Kinder oder das Kind könnten über ein Pflichtteil nachdenken.
Egal ob das dann nur noch ein Achtel der Masse ist.
Schwupps muss das Haus verkauft werden.
Geschichten, die das Leben schrieb.
Dafür kann man die Pflichteilstrafklausel in ein Berliner Testament einbauen. Und schon ist man geschützt.