Morry_moor
Wo kann man überall als Studentin Zuschüsse zum Schwangerschaftsgeld beantragen? Da gibt es doch verschiedene Möglichkeiten, aber welche?
Antworten (6)
Also dass es Kindergeld gibt, wenn das Kind mal da ist, weiß ich aus eigener Erfahrung. Dass es aber Schwangerschaftsgeld und evtl. Zuschüsse (von Deinem Freund) ist mir neu!
Es handelt sich möglicherweise um den Zuschuß Schwangerenmehrbedarf, beantragt wird dies im Jobcenter (Arbeitsamt), beträgt ca. 50 - 60 Euro im Monat. Ob man dafür bereits arbeitslos gemeldet sein muss, weiß ich nicht, kann man aber direkt vor Ort erfragen.
Editieren
Wer BAföG-berechtigt ist, kann eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen, die bis zu drei Monaten gezahlt wird, auch wenn die Schwangere keine Hochschulkurse aufgrund der Schwangerschaft besucht.
In absoluten Notsituationen, die einzeln geprüft werden, kann man beim Sozialamt einen Antrag auf sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt zum nicht ausbildungsgeprägten Bedarf stellen. Und ebenfalls in Notfällen können sich Schwangere an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden, die in einzelnen Fällen finanzielle Unterstützung anbieten.
Wer BAföG-berechtigt ist, kann eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen, die bis zu drei Monaten gezahlt wird, auch wenn die Schwangere keine Hochschulkurse aufgrund der Schwangerschaft besucht.
In absoluten Notsituationen, die einzeln geprüft werden, kann man beim Sozialamt einen Antrag auf sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt zum nicht ausbildungsgeprägten Bedarf stellen. Und ebenfalls in Notfällen können sich Schwangere an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden, die in einzelnen Fällen finanzielle Unterstützung anbieten.
Geht eine Studentin einer geringfügigen Beschäftigung nach, kann sie für die Mutterschutzzeit (6 Wochen vor und nach der Geburt) anstelle des Mutterschutzgeldes eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro über das Bundesversicherungsamt beantragen. Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" gewährt ebenfalls Unterstützung, wenn diese benötigt wird. Sobald die Zahlung des Bafög ausgesetzt wird (ab Eintritt in den Mutterschutz bis Wiederaufnahme des Studiums - Schwangerschaft und Geburt müssen gemeldet werden, wenn Bafög erhalten wird) kann Arbeitslosengeld II beantragt werden.
Ja da gibt es einige Möglichkeiten. Die erste wäre bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" einen einmaligen Zuschuss für die Erstausstatung von 1200€ zu beantragen. Zweitens:Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Dies sind aber maximal 13€ pro Tag.Ob Sie berechtigt sind erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.