was passiert wenn ich als internationale Studentin auf Honorarbasis arbeite und mit studentische Hilfskrafttätigkeit die Grenze 120 Tage überschreite
liebe Team, ich bin eine Studentin (nicht EU-Land) im 4.Semester. Ab Januar habe ich angefangen freiberuflich zu arbeiten in eine Klinik. Dort mache ich Bereitschaftsdienst (Nachtdienst) und verdiene ca. bis 400 Euro monatlich. Jetzt habe ich erfahren, dass ich überhaupt nicht als selbständig arbeiten darf.
Erste Frage: mit welche Folgen soll ich rechnen, wenn ich so weiter arbeite.
Von einer Einrichtung habe ich ein Stellenangebot bekommen als studentische Hilfskraft 26 St/ Woche. Ich weiss, dass ich nur 120 Tage arbeiten darf und wenn ich diese Angebot annehme , wird die Grenze überschritten.
Zweite Frage. was pasiert , wenn ich den Arbeitsvertrag unterschreibe? kann ich diese Grenze verlängern? Was passiert, wenn ich doch am Ende des Jahres mehr als 120 arbeite?
Erste Frage: mit welche Folgen soll ich rechnen, wenn ich so weiter arbeite.
Von einer Einrichtung habe ich ein Stellenangebot bekommen als studentische Hilfskraft 26 St/ Woche. Ich weiss, dass ich nur 120 Tage arbeiten darf und wenn ich diese Angebot annehme , wird die Grenze überschritten.
Zweite Frage. was pasiert , wenn ich den Arbeitsvertrag unterschreibe? kann ich diese Grenze verlängern? Was passiert, wenn ich doch am Ende des Jahres mehr als 120 arbeite?
Antworten (3)
Hier ist kein Team, hier ist keine Beratungsstelle.
Frag doch mal beim Studentenwerk nach. Vielleicht hat auch die ASTA eine Beratungsstelle.
Frag doch mal beim Studentenwerk nach. Vielleicht hat auch die ASTA eine Beratungsstelle.
Mit diesen Deutschkenntnissen kann man in Deutschland nicht einmal Orientalische Bauchtanzgymnastik studieren.
Hallo DerDoofe
Wenn die Dame eine solche ist und tatsächlich aus dem Ausland kommt, hat sie besseres Deutsch zu bieten, als mancher hier aus den deutschen Kernländern.
Wenn die Dame eine solche ist und tatsächlich aus dem Ausland kommt, hat sie besseres Deutsch zu bieten, als mancher hier aus den deutschen Kernländern.