Wo überall könnten sich LKW-Fahrer für einen Nebenjob bewerben?
Ich bin ja eigentlich der Meinung, dass mein Bruder genug unterwegs ist, jobmäßig. Dennoch will er sich was hinzuverdienen und hat - seiner Meinung nach - noch Kapazitäten frei. Habt ihr Ideen, wo er sich für so eine Nebentätigkeit bewerben könnte?
Antworten (3)
Habe eben bei Bild-online in die Ratgeber-Rubrik "Jobsuche/Stellenmarkt" unter LKW-Fahrer "gesucht" und 50 Angebote gesehen. Einfach die üblichen Portale abklappern (Monster-Trovit-Stepstone etc.) und Deine lokale Zeitung.
Ist doch ganz einfach.
Den Job dann MACHEN allerdings nicht...
Ist doch ganz einfach.
Den Job dann MACHEN allerdings nicht...
Holla, MatthiasK , aka LukasW tarnt sich als Gast.
Super Nummer, Alter!
Es ist vermutlich deiner Blödheit geschuldet, dass Du partout nicht begreifen willst: Hier werden ernsthafte Fragen von Betroffenen gerne und kompetent beantwortet.
Fragen für die Ehefrau, die einen Job angenommen hat, in dem sie ohne Pfefferspray evtl. nicht am Stück nach Hause kommt, und Fragen für den Bruder, der mit LKW-Fahren nicht ausgelastet ist, werden hier hingegen schon vor der ersten fragwürdigen Verlinkung als plumper Werbeversuch wahrgenommen.
Also: Schick' Deine Frau und Deinen Bruder an die Front, ansonsten: verpiss Dich!
Super Nummer, Alter!
Es ist vermutlich deiner Blödheit geschuldet, dass Du partout nicht begreifen willst: Hier werden ernsthafte Fragen von Betroffenen gerne und kompetent beantwortet.
Fragen für die Ehefrau, die einen Job angenommen hat, in dem sie ohne Pfefferspray evtl. nicht am Stück nach Hause kommt, und Fragen für den Bruder, der mit LKW-Fahren nicht ausgelastet ist, werden hier hingegen schon vor der ersten fragwürdigen Verlinkung als plumper Werbeversuch wahrgenommen.
Also: Schick' Deine Frau und Deinen Bruder an die Front, ansonsten: verpiss Dich!
Yeah.
Ein Beweis der Geisteskraft.
Weil man die eigene Frage zum Link posten nicht wiederfindet, stellt man sie als Gast nochmal.
Aber mal die Frage ernstgenommen.
Die zulässigen Lenkzeiten beziehen sich nicht auf den Arbeitsvertrag, sondern auf die Person.
Ein LKW-Fahrer der "genug unterwegs ist jobmäßig", darf sicher keinen Nebenjob als LKW-Fahrer annehmen.
Rechtlich darf er sicher gar keinen Nebenjob annehmen, da er die Ruhezeiten nicht einhielte.
Es gingen höchsten Beschäftigungen, die er während seines Jahresurlaubes durchführen könnte.
Aber belein findet bestimmt nochmal einen Link zu "Ferienjobs für LKW-Fahrer".
Ein Beweis der Geisteskraft.
Weil man die eigene Frage zum Link posten nicht wiederfindet, stellt man sie als Gast nochmal.
Aber mal die Frage ernstgenommen.
Die zulässigen Lenkzeiten beziehen sich nicht auf den Arbeitsvertrag, sondern auf die Person.
Ein LKW-Fahrer der "genug unterwegs ist jobmäßig", darf sicher keinen Nebenjob als LKW-Fahrer annehmen.
Rechtlich darf er sicher gar keinen Nebenjob annehmen, da er die Ruhezeiten nicht einhielte.
Es gingen höchsten Beschäftigungen, die er während seines Jahresurlaubes durchführen könnte.
Aber belein findet bestimmt nochmal einen Link zu "Ferienjobs für LKW-Fahrer".