Mutterschutz bei 400 Euro-Job
Hallo,
ich habe zusätzlich zu meiner Vollzeitstelle einen 400 Euro-Job. Kann ich dafür Mutterschutzgeld beziehen? Meine Krankenkasse sagt, sie sei nicht zuständig, da der Nebenjob ja nicht sozialversicherunsgpflichtig ist- ich müsse mich an meinen Arbeitgeber wenden. Leider kennt er sich auch nicht aus.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schon im Voraus!
ich habe zusätzlich zu meiner Vollzeitstelle einen 400 Euro-Job. Kann ich dafür Mutterschutzgeld beziehen? Meine Krankenkasse sagt, sie sei nicht zuständig, da der Nebenjob ja nicht sozialversicherunsgpflichtig ist- ich müsse mich an meinen Arbeitgeber wenden. Leider kennt er sich auch nicht aus.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schon im Voraus!
Antworten (5)
Wenn Sie bereits eine Vollzeitstelle haben, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse in Höhe von kalendertäglich 13,00€ 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in dieser Zeit einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Damit sind alle Ansprüche für Sie abgegolten - also keinen zusätzlichen Anspruch auf den 450€-Job.
Grundsätzlich haben aber geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmerinnen (ohne eine zusätzliche Vollzeitstelle) einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal max. 210€ vom Bundesversicherungsamt (so wie bei privat versicherten Müttern). Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie auch, aber nur dann, wenn Sie mehr als 390€netto monatlich verdient haben.
Grundsätzlich haben aber geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmerinnen (ohne eine zusätzliche Vollzeitstelle) einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal max. 210€ vom Bundesversicherungsamt (so wie bei privat versicherten Müttern). Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie auch, aber nur dann, wenn Sie mehr als 390€netto monatlich verdient haben.
Warum soll eigentlich der Minijob-Arbeitgeber hier auch abgezockt werden? Es ist nur eine Mutterschaft und der Hauptarbeitgeber stellt die Mutter während des Mutterschutzes von der Arbeit frei , die Krankenkasse zahlt aus den Solidarbeiträgen aller Versicherten die Leistungen für den Mutterschutz.Jeder Mini-Job ist ein freiwilliger Nebenerwerb und verpflichtet zu keinen Sozialleistungen.
Es wird endlich einmal Zeit das erwachsene Frauen die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und nicht einfach versuchen ihre Probleme durch Abzocke nach allen Seiten zu lösen ,wenn das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist .
Es wird endlich einmal Zeit das erwachsene Frauen die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und nicht einfach versuchen ihre Probleme durch Abzocke nach allen Seiten zu lösen ,wenn das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist .
Zahlt man nicht auch beim Minijob pauschal Krankenkasse?
Bedeutet wenn man durch den Minijob krankenversichert ist... warum dann im Hauptjob nochmal zahlen?
Oder wenn der Hauptjob schon über die Bemessungsgrundlage drüber ist... warum dann nochmal pauschal zahlen?
Gibt es einen Krankenversicherungsjahresausgleich?
Wie passen denn hier die Sachen zusammen?
Bedeutet wenn man durch den Minijob krankenversichert ist... warum dann im Hauptjob nochmal zahlen?
Oder wenn der Hauptjob schon über die Bemessungsgrundlage drüber ist... warum dann nochmal pauschal zahlen?
Gibt es einen Krankenversicherungsjahresausgleich?
Wie passen denn hier die Sachen zusammen?
Hahnebüchelnd was Sie da schreiben Herr Richthofen.
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich nach der Höhe des Verdienstes. Wenn eine Frau in ihrem Hauptjob nicht genug verdient und sich zusätzlich einen Minijob suchen muss, um über die Runden zu kommen, kann von "Abzocke" des Minijobsanbieters bei der Geltenmachung von Mutterschaftsgeld wohl keine Rede sein. Die einzigen, die durch Minijobs abgezockt werden sind tatsächlich die Minijobber. Sie verdienen selten mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, tragen oftmals die Pauschalabgaben selbst und erhalten in der Regel rein gar nichts als Gegenleistung für diese Abgaben. Ein Minijobber, der keinen Hauptjob hat (ja, das gibt es auch) ist trotz der geleisteten Abgaben nicht einmal krankenversichert. Von den Abgaben wird ihm auch nichts für die Rente angerechnet. Und um den gesetzlichen Urlaubsanspruch - ja, der steht (anteilig) selbstverständlich auch jedem Minijobber zu - drücken sich viele Minijobanbieter mit "weiß ich nichts von" ebenfalls herum. Wohl wissend, das sie kriminell handeln. Ich habe für einen Tankstellenpächter 2-3 Schichten die Woche gearbeitet, der seine beiden Tankstellen mit einer Angestellten, einem Lehrmädchen und 8-10 Minijobbern betrieben hat. Als ich meinen Urlaubsanspruch angesprochen habe, musste er sich erst bei seinem Steuerberater informieren. Auf mein weiteres Nachhaken erklärte er dann: "Ja, das steht Ihnen tatsächlich zu. Und ich zahle das natürlich auch. Aber wenn sie darauf bestehen, haben sie auch gleich Ihre Kündigung." Ich habe ihm gesagt, dass er meine Papiere fertig machen soll. Aber ich kannte genug Minijob-Kollegen, die sich das gar nicht leisten konnten, weil sie die paar zusätzlichen "Kröten" einfach brauchen, um über die Runden zu kommen.
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich nach der Höhe des Verdienstes. Wenn eine Frau in ihrem Hauptjob nicht genug verdient und sich zusätzlich einen Minijob suchen muss, um über die Runden zu kommen, kann von "Abzocke" des Minijobsanbieters bei der Geltenmachung von Mutterschaftsgeld wohl keine Rede sein. Die einzigen, die durch Minijobs abgezockt werden sind tatsächlich die Minijobber. Sie verdienen selten mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, tragen oftmals die Pauschalabgaben selbst und erhalten in der Regel rein gar nichts als Gegenleistung für diese Abgaben. Ein Minijobber, der keinen Hauptjob hat (ja, das gibt es auch) ist trotz der geleisteten Abgaben nicht einmal krankenversichert. Von den Abgaben wird ihm auch nichts für die Rente angerechnet. Und um den gesetzlichen Urlaubsanspruch - ja, der steht (anteilig) selbstverständlich auch jedem Minijobber zu - drücken sich viele Minijobanbieter mit "weiß ich nichts von" ebenfalls herum. Wohl wissend, das sie kriminell handeln. Ich habe für einen Tankstellenpächter 2-3 Schichten die Woche gearbeitet, der seine beiden Tankstellen mit einer Angestellten, einem Lehrmädchen und 8-10 Minijobbern betrieben hat. Als ich meinen Urlaubsanspruch angesprochen habe, musste er sich erst bei seinem Steuerberater informieren. Auf mein weiteres Nachhaken erklärte er dann: "Ja, das steht Ihnen tatsächlich zu. Und ich zahle das natürlich auch. Aber wenn sie darauf bestehen, haben sie auch gleich Ihre Kündigung." Ich habe ihm gesagt, dass er meine Papiere fertig machen soll. Aber ich kannte genug Minijob-Kollegen, die sich das gar nicht leisten konnten, weil sie die paar zusätzlichen "Kröten" einfach brauchen, um über die Runden zu kommen.
@ dschinn
Ja, man muss pauschal bezahlen, ist aber dadurch nicht krankenversichert. Wo das Geld landet, weiß wohl kein Mensch. Aber der Minijobber selbst hat rein gar nichts davon.
Ja, man muss pauschal bezahlen, ist aber dadurch nicht krankenversichert. Wo das Geld landet, weiß wohl kein Mensch. Aber der Minijobber selbst hat rein gar nichts davon.