wo/bei wem meldet man verdorbenes Essen in Gaststätten
Wohin wendet man sich, wenn in einer Gaststätte offensichtlich verdorbenes Essen verkauft wird?
Antworten (4)
Der erste Ansprechpartner ist der Wirt. Wenn du etwas bestellst, und es wird etwas verdorbenes serviert/geliefert, dann ist das ein Reklamationsgrund. Der Wirt hat ja somit seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.
Wenn man den Verdacht hat, dass auch andere Gäste oder Kunden geschädigt werden, dann wendet man sich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde. Die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manchmal ist das Gesundheitsamt, manchmal das Veterinäramt zuständig. Bei der Telefonzentrale deiner Stadt- oder Kreisverwaltung müsste man dir den richtigen Ansprechpartner nennen.
Die Behörde schickt dann den Außendienst los, der sich die Räume, die hygienischen Verhältnisse und die Verhaltensweisen des Gastronomiepersonals vorort anschaut. Werden Verstösse festgestellt, wird dem Wirt eine Frist gesetzt, bis zu der er die Missstände abstellen muss. Dann erscheint der Außendienst noch einmal um zu kontrollieren.
Wenn man den Verdacht hat, dass auch andere Gäste oder Kunden geschädigt werden, dann wendet man sich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde. Die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manchmal ist das Gesundheitsamt, manchmal das Veterinäramt zuständig. Bei der Telefonzentrale deiner Stadt- oder Kreisverwaltung müsste man dir den richtigen Ansprechpartner nennen.
Die Behörde schickt dann den Außendienst los, der sich die Räume, die hygienischen Verhältnisse und die Verhaltensweisen des Gastronomiepersonals vorort anschaut. Werden Verstösse festgestellt, wird dem Wirt eine Frist gesetzt, bis zu der er die Missstände abstellen muss. Dann erscheint der Außendienst noch einmal um zu kontrollieren.
Wenn es durch den Genuss verdorbener Speisen zu Gesundheitsstörungen, wie Vergiftungen gekommen ist oder kommt, kann man sich auch direkt an die Polizei wenden. In einem solchen Fall ist Gefahr im Verzuge und automatisch öffentliches Interesse gegeben, und die Polizei muss ermitteln. Die werden dann die nötigen Fachleute informieren.