Antworten (5)
Um Fugen abzudichten die sich gegen einander verschieben können. Wäre die Dichtmasse nicht elastisch, würde sie reißen und wäre nicht mehr dicht.
erste Antwort ist zutreffend. "Verschieben" bedeutet aber auch: wenn Belastungen und Vibrationen auftreten. Nicht dauerelastisch geht nur, bei absolut statischen Konstruktionen.
BSP_ Duschklabine: auch wenn die Kabine korrekt installiert ist, musst du mit Vibrationen zu Wand und Becken rechnen: daher dauerelastisch
BSP_ Duschklabine: auch wenn die Kabine korrekt installiert ist, musst du mit Vibrationen zu Wand und Becken rechnen: daher dauerelastisch
Findet in der Fugenbearbeitung Anwendung, etwa im Dichtungs-, Anbindungs- und Sanitärbereich. Ist eben eine Masse, die man dazu verwendet, etwas "dicht" zu machen, abzuschotten. Auf Seiten wie zum Beispiel www.heimwerker.de findest du immer Antworten auf solche Fragen.
Ein Objekt das abgedichtet werden muss, kann Temperaturschwankungen ausgesetzt sein. Das bedeutet, dass sich das Objekt ausdehnt und Zusammenzieht. Wenn die Dichtmasse sich nicht im ähnlichen Maße anpasst, verliert die Masse ihre Wirkung und das Objekt wird undicht.
Wenn man heute neu baut, eigentlich für fast nichts, da die mit diesen Massen geschlossenen Fugen gar nicht als Abdichtung zählen. Der klassiche Fall ist die Fuge zwischen Wannenrand und Fliesen im Bad. Diese müssen bereits ohne "dauerlelastische Dichtmasse" dicht sein, die Siliconfuge ist eigentlich nur noch eine Sache der Optik. Auch wenn sich verschiedene Fliesenflächen berühren, z.B. im Wandeck. Im Bad muß die Kostruktion darunter dicht sein, die Siliconfuge soll lediglich die Fuge optisch schliesen und eine gewisse Elastizitär gewährleisten. Im Aussenbereich, z.B. bei Putzanschlüssen gilt das Gleiche.
Die große Gefahr ist, daß man sich auf die eigentlich nicht vorhandene Abdichtungsfunktion dieser Massen verlässt und die später, insbesondere im Dach- oder Fassadenbereich oft schlecht zugänglichen Fugen nicht mehr kontrolliert, dann kann über Jahre Wasser in die Konsrtuktion eindringen. Diese Fugen unterliegen daher einer Wartungspflicht.
Die große Gefahr ist, daß man sich auf die eigentlich nicht vorhandene Abdichtungsfunktion dieser Massen verlässt und die später, insbesondere im Dach- oder Fassadenbereich oft schlecht zugänglichen Fugen nicht mehr kontrolliert, dann kann über Jahre Wasser in die Konsrtuktion eindringen. Diese Fugen unterliegen daher einer Wartungspflicht.