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Die Antwort von Alex64 ist unbedingt zu beachten, denn das, was man oft sieht, dass mit "privaten" Mitteln öffentlicher Verkehrsraum, und dazu gehören auch die Parkflächen, reserviert wird, ist nicht zulässig und stellt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar. Dabei ist es einfach, eine für den Umzugstag gültige Sondernutzuing der Parkfläche zu bekommen. Die Sondernutzung ist immer zeitlich befristet, z.B. von 08:00 - 16:00 Uhr des beantragten Tages. In der Regel ist das Ordnungsamt für Parkflächen, also die Bereiche des ruhenden Verkehrs, zuständig.
Du musst zum Straßenverkehrsamt, das für Dich zuständig ist. Dazu gehst Du am besten zu einer Polizeidienststelle in deiner Nähe und fragst mal nach, wo genau das Straßenverkehrsamt ist. Du musst auch noch mit einer Gebühr für das Benutzen dieses Verkehrsschildes rechnen.
Ein Umzug ist kein hinreichender Grund für ein solches Schild. Du kannst also wahrscheinlich keines bekommen. Du müsstest es beim Straßenverkehrsamt beantragen. So kannst du nur den Parkplatz mit einem anderen Wagen blockieren, bis das Umzugsauto da ist.
So weit ich weiß haben Umzugsunternehmen diese Schilder. Ob man die auch bekommt, wenn man ohne Umzugsunternehmen umzieht, weiß ich nicht. Bezweifel ich aber, sonst könnte sich ja jeder einen Parkplatz mit seinen eigenen Halteverbotsschildern frei halten.