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Gast

Wohnmobil Elektr.Fahrtenschreiber?

Wir sind heute mit unserem Gespann Morelo Palace 7,49t und kleiner Anhänger mit Smart in eine Kontrolle gekommen.Wir seien verpflichtet.einen Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte zu führen .Neues eu Gesetz.Stimmt das? BUSGELD 1500€?
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Danke Anita
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Antworten (31)
Vandit
Ja, das stimmt.
Ein Bus lässt sich mit 1.500 € bezahlen? Das ist ja Wucher.
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PezzeyRaus
das isso.
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dschinn
Das ist kein Wohnmobil sondern ein Reisebus wenn ich mir so die Bilder anschaue.
Die 7,49 sind btw. ein rein theoretischer Wert, um die 7,5 nicht zu schrotten, nur dass man die 7,49 schon ohne Volladung locker erreicht.

Des Autofahrers Freund auf der Autobahn, gleich hinter den LKW aber noch vor den SUVs.
Was waren das noch für Zeiten, als man im Stau durch 10 Autos durchschauen konnte noch vorne....

Wer so etwas fährt, sollte neben dem passenden Kleingeld auch alle relevanten Bestimmungen im Auge haben.
Ansonsten fällt man man in das Fakefragenloch.
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PezzeyRaus
Der Palace ist eher untere Mittelklasse,
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Skorti
"Der Morelo Palace 85 L misst fast neun Meter, darf 7,5 Tonnen wiegen und kostet schnell mehr als 300.000 Euro."

Mittelklasse a la Merz.
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Vandit
Ein Diesel und dann noch als "Zweitfahrzeug" ein Smart auf dem Anhänger. Dekadenz pur, die man manchmal in Ferienorten sieht.
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murphyfrank
Das Thema mit dem elektronischen Fahrtenschreiber kann ich nicht bestätigen. Wenn die Polizei/ Verkehrsbehörde das sagt, wird es stimmen. Knackpunkt ist vermutlich, dass zusätzlich zum Wohnmobil noch ein Anhänger mitgeführt wurde. Daher ist es ein Gespann und unterliegt anderen Anforderungen. Ohne Anhänger bräuchten Sie vermutlich den Fahrtenschreiber nicht. Trotz der Strafe hatten Sie evtl. noch Glück? Ohne Gespannführerschein, wäre noch fahren, ohne Fahrerlaubnis, hinzugekommen. Dann wäre das Bussgeld noch höher. Tipp: Fragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt (will für eine einfache Beratung ca. 100€), eine freundliche Fahrschule bzw. der freundliche TÜV. Evtl. ist eine Reduzierung der Strafe (sofern diese nicht im Ausland aufgebrummt wurde) möglich, wenn der Fahrer noch nie aufgrfallen ist und somit Ersttäter.
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rayer
Was ist denn ein Gespannführerschein?
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PezzeyRaus
rayer, wir sind zu alt, um so was zu wissen. Heutzutage braucht man so etwas, um einen Anhänger ziehen zu dürfen.
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PezzeyRaus
Skorti, unter einer Million ist alles Lumpenproletariat :-D
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rayer
Und ich hatte geglaubt, das braucht man, um einen Fiaker zu steuern.
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ingSND
Aller Voraussicht nach ist das Quatsch.
Ein Fahrtenschreiber ist nur im gewerblichen Verkehr vorgeschrieben.
Geh zum Anwalt und erhebe Widerspruch - ich bin sehr zuversichtlich, dass Du recht bekommst.
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rayer
Und woher weißt Du, das es sich nicht um ein gewerbliches Wohnmobil mit Anhänger handelt? Zumindest ist die Preislage für einen Normalo eher unerreichbar. Du redest von einer Eigentumswohnung.
Die Gewerbetreibenden arbeiten ja mit allen Tricks, um Steuern zu senken und ein Schausteller käme für mich auch noch infrage.
Deine Zuversicht möchte ich nicht teilen.
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Hefe
Als Ordnungsbehörde hätte ich ein regelmäßiges Fahrsicherheitstraining vorgeschrieben.
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PezzeyRaus
Wohnmobile/Gespanne mit einem zul. Gesamtgewicht von =>7500 kg benötigen zwingend einen Fahrtenschreiber Punkt Aus Ende. Kann doch nicht so kompliziert sein, mal den ADAC oder so zu fragen.
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ingSND
Es interessiert einen Dreck, was ab 7,5 t gilt, wenn das fragliche Mobil 7,49 t wiegt.
"Gewerblich" bedeutet, dass der Fahrer angestellt ist bzw. mit dem Transport von Waren oder Personen Geld verdient wird.
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PezzeyRaus
Es gilt natürlich das Gewicht beider Teile des Gespanns zusammen. Und wenn der Smart mehr als 10 kg wiegt, macht das auch mehr als 7,5 Tonnen. Vielleicht solltest du mal eine theoretische Nachschulung bei einer Fahrschule deiner Wahl machen, das scheint mir in deinem Alter angebracht. So'n Dreck aber auch!
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rayer
Und wenn das Gefährt gewerblich angemeldet ist? Firmenwohnmobil als mobiles Büro oder Unterkunft?
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ingSND
@Pezzey: bei allem Respekt - das ist falsch.
Zugfahrzeug und Anhänger werden getrennt betrachtet. Erinnerst Du Dich noch an die komischen Gespanne mit dem riesigen Einachsanhänger hinter einem 7,5-Tonner?
Die dürfen mit der alten Klasse 3 gefahren werden, da war der Hänger teils schwerer als das Fahrzeug. Aber das Zugfahrzeug war unter 7,5 - das wurde und wird separat betrachtet.
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ingSND
@rayer: der Fahrtenschreiber dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten. Das ist für gewerbliche Fahrer.
Es ist nicht wahrscheinlich, dass es für ein Wohnmobil gilt.
Aber möglich.
Und wenn, und wenn...
Was bringt das? Meine Aussage war, das sei WAHRSCHEINLICH Quatsch und es lohne sich, zum Rechtsanwalt zu gehen.
Wenn es kein Quatsch ist, wird der das schonend beibringen.
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Vandit
Fahrzeug und Anhänger werden NICHT getrennt betrachtet. Es gilt das zulässige Gesamtgewicht. Sonst könnte ich mir ja einen Lkw hinter mein Wohnwobil klemmen.

Niemand von uns weiß, was dem Bußgeld (dessen Höhe schon mal eigenartig ist) zugrunde liegt. Die Frage ist viel zu ungenau gestellt. Da es in 2023 neue EU-Regeln gibt, kann auch dies als Verstoß in Frage kommen.
Die Fragenstellerin kann durchaus den Bußgeldbescheid abwarten und sich selbst informieren, was im darin aufgeführten Paragraphen steht, und erst bei Unklarheiten einen teuren Anwalt mit dem Erklären des Paragraphen beauftragen.
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ingSND
Ich darf hinter einen 7,5-Tonner einen 750kg-Anhänger packen, dann ist es immer noch ein 7,5-Tonner, den ich mit C1 fahren darf.
Ich darf hinter einen 7,5-Tonner einen 3,5t-Anhänger packen, dann ist es immer noch ein 7,5-Tonner, jetzt allerdings mit C1E.
Ich darf auch noch viel mehr dahinter packen. Z.B. einen 35t-Auflieger. Dafür brauche ich dann die Klasse C (ob mit E oder nicht, weiß ich gerade nicht)
Natürlich ist das Gewicht des Anhängers nicht unbedeutend, aber von einzelnen Ausnahmen abgesehen, werden Fahrzeug und Anhänger getrennt bewertet. (So darf ich ohne das "E" auch mehr als 750kg ziehen, wenn das ganze Gespann ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet - aber das sind eher Ausnahmen)
Und natürlich wartet man auf den Bescheid, bevor man zum RA geht. Auf was soll der sonst reagieren.
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Vandit
Bevor man einen Hänger an den Haken nimmt, gilt der erste Blick immer zuerst den Fahrzeugpapieren. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie in den CoC-Papieren ist die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgewiesen.
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PezzeyRaus
Kein Mensch hat danach getragt, mit welchem FS man wieviel Tonnen bewegen darf oder ob man mit dem Zugfahrzeug eine bestimmte Anhängerlast ziehen darf. Es geht um das zulässige Gesamtgewicht, und das bezieht sich immer auf das gesamte Gespann. Zugegeben, ich kannte die gesetzlichen Bestimmungen auch nicht genau, aber bei der Leverkusener Rheinbrücke, die für Fahrzeuge ab 3,5 to gesperrt ist, sind Milionen Euro an Bußgeldern von Pkw-Fahrern bezahlt worden, die hinter ihrem fetten SUV noch einen 12-m-Wohnwagen angehängt hatten. Und weil ich oft über die Brücke fahre und mein italienischer Schlitten auch schon 3,3 to wiegt (zul. GesG), habe ich natürlich recherchiert, ob ich da noch mit einem Anhänger fahren darf (ich darf nicht). Und nun zur Ausgangsfrage: Ist das zulässige Gesamtgewicht höher als 7,5 to, ist ein elektronischer Fahrtenschreiber zwingend vorgeschrieben, ob einzelnes Fahrzeug oder Gespann, ob gewerblich oder nicht.
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Skorti
Bundesamt für Logistik und Mobilität:
Nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind und für die die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt, mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
Personen- und Güterbeförderung heißt in meinen Augen gewerblich. Ich finde auch anders im Netz immer nur die Aussage, dass bei privaten Fahrten kein Fahrtenschreiber erforderlich ist.
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ingSND
In einem hat Pezzey Recht - für die Definition des Gesamtgewichtes bei Fahrtenschreiber zählt Fahrzeug+Anhänger - da lag ich falsch mit meiner Vermutung.
Aber das ist hier völlig irrelevant, die Grenze liegt nicht bei 7,5t, sondern bei 3,5t, sie kann sogar noch darunter liegen.
Trotzdem darf Pezzey mit seinem 3,3t-Gefährt auch mit Anhänger ohne Fahrtenschreiber fahren. Warum? Weil er privat fährt.
Verdient er damit sein Geld, muss er selbst in einen PKW einen Fahrtenschreiber einbauen. Fährt er privat, muss er das selbst in einem 7,5t nicht.
Personen, die mit einem solchen LKW z.B. eine private Umzugsfahrt machen, dürfen den Fahrtenschreiber "ausschalten" (ich weiß nicht, wie wörtlich man den Begriff nehmen soll, jedenfalls brauchen sie nicht aufzuzeichnen.
Ich bleibe dabei, dass in einem Wohnmobil mit seeehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Fahrtenschreiber sein muss.
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PezzeyRaus
Ich empfehle die Lektüre der ADAC-Broschüre "Gespanne in Europa". Da steht: "Wohnmobile über 7,5 t zGG benötigen einen Fahrtenschreiber oder ein EG-Kontrollgerät. Ausnahmegenehmigungen erteilen die Zulassungsstellen." Ist das irgendwie zweideutig?
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Skorti
Wenn ich das im Netz richtig verstanden habe, gibt es beim Fahrtenschreiber eine Out-Of-Duty-Einstellung.

Was ich noch gefunden habe.
Der Fahrtenschreiber dient sicher auch dazu nachzuweisen, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten hat, aber hauptsächlich zur Kontrolle der Ruhezeiten. Diese gelten aber nicht bei Privatfahrten.
ADAC: Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.
Wenn also die Hauptfunktion des Fahrtenschreibers bei Privatfahrten nicht gibt, warum sollte der Fahrtenschreiber dann vorgeschrieben sein.
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PezzeyRaus
Du meinst Out-of-Scope. Das stellt man ein, wenn sich das Fahrzeug in einem nicht-öffentlichen Verkehrsraum bewegt, zB Fähre oder Autozug (falls es sowas noch gibt)., und das hat in der Tat mit den erlaubten Lenkzeiten zu tun.
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PezzeyRaus
"Wenn also die Hauptfunktion des Fahrtenschreibers bei Privatfahrten nicht gibt, warum sollte der Fahrtenschreiber dann vorgeschrieben sein. "

Skorti, frag nicht mich, sondern den Gesetzgeber. Bestimmt sind die Grünen schuld!
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Skorti
Ausnahmsweise sind die Grünen nicht Schuld, denn ein Fahrtenschreiber ist für private Fahrten nicht vorgeschrieben.
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
(1) Fahrer
1.
von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie
2.
von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind,
...
(7) Ist das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder einem digitalen Fahrtenschreiber nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder einem Fahrtschreiber nach § 57a Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet, haben Fahrer der in Absatz 1 Nummer 1 ....

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006

gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t übersteigt, und für die Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich des Fahrers) angepasst sind;
gilt ab dem 1. Juli 2026 für die Güterbeförderung im auf der Straße im internationalen Verkehr oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen (einschließlich Anhängern oder Sattelanhängern) mit einer Gesamtmasse von mehr als 2,5 t;
gilt unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeugs für Beförderungen im Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) oder zwischen Mitgliedstaaten der EU, der Schweiz und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Wenn du dir doch sicher bist, kannst du sicher einen Paragraphen nennen, der Fahrtenschreiber ohne die Einschränkung auf den Berufsverkehr vorschreibt. Ich lese immer nur "Das ist so" ohne Quelle.
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