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geli11

Wohnung im Haus wird zur Gaststätte: Muss ich das als Mieter dukden?

Ich wohne seit 14 Jahren in einem denkmalgeschützten Haus. Dort befanden sich schon immer zwei Wohnungen und ein Büro. Jetzt soll aus der EG-Wohnung eine Gaststätte werden, völlig ohne Vorwarnung. Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, dagegen Einspruch zu erheben?
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Antworten (4)
Mosaik82
Melde dich mal beim örtlichen Mieterbund. Gaststätten sind i.d.R. mit einer erheblichen Lärmbelastung verbunden. Köntne gut sein, dass du entweder anrecht auf ' ne saftige Entschädigung ahst oder der Laden gar nicht aufmachen darf. Aber näheres sagen dir die Jungs und Mädels vom Mieterbund.
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Sockenpuppe
Warum ziehst du nicht einfach?
Würd' ich sofort machen!
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Mosaik82
@Sockenpuppe: Auch dafür würde ich vorher mal rechtlichen Rat einholen. Kann gut sein, dass man in solchen Fällen Anspruch auf eine ordentliche Abfindung und ggf. finanzielle Unterstützung des Umzugs hat.
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antwortomat
Die Umwidmung einer Wohnung zu Gewerberäumen muss von der Stadt genehmigt werden. Danach bleibt Dir bei nichtgefallen der Auszug.
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