geli11
Wohnung im Haus wird zur Gaststätte: Muss ich das als Mieter dukden?
Ich wohne seit 14 Jahren in einem denkmalgeschützten Haus. Dort befanden sich schon immer zwei Wohnungen und ein Büro. Jetzt soll aus der EG-Wohnung eine Gaststätte werden, völlig ohne Vorwarnung. Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, dagegen Einspruch zu erheben?
Antworten (4)
Melde dich mal beim örtlichen Mieterbund. Gaststätten sind i.d.R. mit einer erheblichen Lärmbelastung verbunden. Köntne gut sein, dass du entweder anrecht auf ' ne saftige Entschädigung ahst oder der Laden gar nicht aufmachen darf. Aber näheres sagen dir die Jungs und Mädels vom Mieterbund.
@Sockenpuppe: Auch dafür würde ich vorher mal rechtlichen Rat einholen. Kann gut sein, dass man in solchen Fällen Anspruch auf eine ordentliche Abfindung und ggf. finanzielle Unterstützung des Umzugs hat.
Die Umwidmung einer Wohnung zu Gewerberäumen muss von der Stadt genehmigt werden. Danach bleibt Dir bei nichtgefallen der Auszug.