lunamila198324
Wonach richtet sich die Kündigungszeit? Nur nach gesetzlichen Vorgaben oder auch nach der Betriebszugehörigkeit?
Antworten (3)
Vorab: Das nennt sich KündigungsFRIST.
Grundsätzlich gilt §622 BGB.
Zusätzlich können diese Fristen durch tarifvertragliche Regelungen und (in engen Grenzen, z.B. bei vorübergehenden Aushilfen mit nicht mehr als 3 Monaten oder wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigt und die Kündigungsfrist noch mindestens vier Wochen beträgt) durch einzelvertragliche Regelungen verkürzt werden; LÄNGERE Kündigungsfristen können jederzeit vereinbart werden, allerdings dürfen für den AN keine längeren Fristen als für den AG vereinbart werden.
Grundsätzlich gilt §622 BGB.
Zusätzlich können diese Fristen durch tarifvertragliche Regelungen und (in engen Grenzen, z.B. bei vorübergehenden Aushilfen mit nicht mehr als 3 Monaten oder wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigt und die Kündigungsfrist noch mindestens vier Wochen beträgt) durch einzelvertragliche Regelungen verkürzt werden; LÄNGERE Kündigungsfristen können jederzeit vereinbart werden, allerdings dürfen für den AN keine längeren Fristen als für den AG vereinbart werden.
sowohl als auch. der gesetzgeber hat die kündigungsfristen für den arbeitgeber an die betriebszugehörigkeit gekoppelt. alle regelungen findest du im § 622 des bgb. dort ist auch geregelt, wann die kündigung ausgesprochen werden muss (zum 15. oder zum monatsende).