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lunamila198324

Wonach richtet sich die Kündigungszeit? Nur nach gesetzlichen Vorgaben oder auch nach der Betriebszugehörigkeit?

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Antworten (3)
antwortomat
Wobei die gesetzlichen Regelungen die betrieblichen in der Regel übertrumpfen.
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Alex64
Vorab: Das nennt sich KündigungsFRIST.
Grundsätzlich gilt §622 BGB.
Zusätzlich können diese Fristen durch tarifvertragliche Regelungen und (in engen Grenzen, z.B. bei vorübergehenden Aushilfen mit nicht mehr als 3 Monaten oder wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigt und die Kündigungsfrist noch mindestens vier Wochen beträgt) durch einzelvertragliche Regelungen verkürzt werden; LÄNGERE Kündigungsfristen können jederzeit vereinbart werden, allerdings dürfen für den AN keine längeren Fristen als für den AG vereinbart werden.
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Constantinvonderwayne
sowohl als auch. der gesetzgeber hat die kündigungsfristen für den arbeitgeber an die betriebszugehörigkeit gekoppelt. alle regelungen findest du im § 622 des bgb. dort ist auch geregelt, wann die kündigung ausgesprochen werden muss (zum 15. oder zum monatsende).
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