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Zur Entschuldung, sprich Restschuldbefreiung nach 6 Jahren sog. Wohlverhaltensperiode. Außerdem sind Zwangsvollstreckungen in dieser Zeit verboten, d.h. der Schuldner hat seine Ruhe.
Wenn jemand durch Einkäufe oder Kredite zu viele Schulden gemacht hat und keine Möglichkeit mehr sieht, die Schulden wieder loszuwerden, kann er das Verfahren der Privatinsolvenz in Anspruch nehmen und in ein paar Jahren schuldenfrei werden.
Eigentlich ist es so, dass man vor Gericht eine Privatinsolvenz beantragen muss, dann mehrere Jahre auf dem Level von Sozialhilfe lebt und erst dann von den Schulden befreit wird.
Die Privatinsolvenz hat aber ziemlich viele Einschränkungen. So darf man kein Vermögen haben und lebt sechs Jahre lang ziemlich bescheiden, bevor die Schulden getilgt werden. Dennoch ist es gut, dass der Staat so etwas anbietet. In vielen anderen Ländern können die Menschen davon nur träumen.