Würde eine gesetzliche Quote nicht zu Verstößen gegen das AGG führen?
Wenn ich als Mann für eine Position abgelehnt würde um einer Frauenquote genüge zu tun, dann wäre der Ablehnungsgrund doch der, dass ich ein Mann bin. Aber das ist doch gerade laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz) verboten und könnte zu Schadensersatzklagen meinerseits führen. Ich bin gespannt, wie der Gesetzgeber dieses Dilemma löst. Das AGG beliebig zu ändern oder außer Kraft zu setzen wird sicherlich nicht leicht, da es m.E. auf Druck der EU eingeführt wurde.
Dieter Müller
Dieter Müller
Antworten (1)
ich fürchte, du wirst erst gar nicht erfahren, warum du nicht eingestellt wurdest.
früher hat man dem bewerber mitgeteilt, warum er abgelehnt wurde- seit dem neune gesetzt reitet man sich ganz schnell in die scheisse, da jeder gegen alles klagen kann.
deswegen teilen die potentiellen arbeitgeber erst gar nicht mit, warum wer abgelehnt wurde.
früher hat man dem bewerber mitgeteilt, warum er abgelehnt wurde- seit dem neune gesetzt reitet man sich ganz schnell in die scheisse, da jeder gegen alles klagen kann.
deswegen teilen die potentiellen arbeitgeber erst gar nicht mit, warum wer abgelehnt wurde.