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Gast

zähneziehen in italien

ich habe meinen wohnsitz in italien, bin aber steuerpflichtig in deutschland, da mein einziges einkommen meine dt. rente ist - somit bin ich krankenversichert in de - mit wurden in it 5 zähne gezogen - kosten € 500 - die krankenkasse mhplus vergütet hierfür € 89,76- wie kann das sein?
Frage beantworten Frage Nummer 3000287008 Frage melden

Antworten (15)
wokk
WAS? So viel? Für den Rest habe ich eine (freiwillige, aber nützliche) Zusatzversicherung!
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Vandit
Warum machst Du nicht das Naheliegendste und befragst Deine Krankenkasse?
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murphyfrank
Auch wenn ich jetzt als Besserwisser titulliert werde: Wenn ich in Deutschland versichert bin und im Europäischen Ausland lebe, dann weiß ich im Regelfall, wie die Abrechnung von Gesundheitsleitungen abgerechnet werden. Falls nicht erkundige ich mich vorher bei meiner Krankenkasse bzw. dem behandeltem Arzt.
Wie bereits geschrieben, werden auch in Deutschland nicht alle Leistungen des ZA vergütet. Wenn ich da Bedenken habe, schliesse ich frühzeitig eine Zusatzversicherung ab. Alternativ zahle ich die zusätzlichen Behandlungskosten.
Dieses Forum kann vermutlich nicht zur Aufklärung beitragen.
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PezzeyRaus
Die deutsche Krankenkasse bezahlt genau das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte, Normal. Außerdem kannst du dich bei einer italienischen KK anmelden, wenn du in Italien deinen Wohnsitz hast.
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Vandit
Rentner, die innerhalb der Europäischen Union dauerhaft leben, bleiben meistens weiterhin mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert. Da kann man sich nicht plötzlich in Italien versichern.

Bei 5 gezogenen Zählen gehe ich von einer weitergehenden Behandlung mit dem Ziel Zahnersatz aus. Wer es da versäumt, sich vor der Behandlung mit der KK in Verbindung zu setzen und eine Kostenerstattungsbestätigung einzuholen, der hat womöglich ein böses Erwachen.
Aber - wie schon geschrieben - sowas klärt man mit der KK und nicht in einem Internetforum.
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ingSND
GOZ 3000 "Entfernung eines einwurzeligen Zahnes" Grundwert 3,94€ bei Faktor 1,0
In der gesetzlichen werden hier 10,50€ vergütet. Bei Backenzähnen wird es etwas mehr sein.
Das Problem sind also nicht die knapp 90€, die die GKV ersetzt - das ist üblich.
Das Problem ist der Zahnarzt vor Ort mit seiner absoluten Wucherrechnung. Da hilft wahrscheinlich auch keine Zusatzversicherung, auch deren Steigerungssätze sind begrenzt.
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PezzeyRaus
Oh das kann man ganz einfach: deutsche Versicherung abmelden, italienische anmelden, schwuppsdibupps. Kann ich dich aus eigener Erfahrung versichern. Wichtige Tipps zum Thema Krankenversicherung Um/ab/anmeldung findet man in deutscher Sprache auf den Webseiten der EU.
Der Wechsel ist auch sinnvoll, weil die italienischen Ärzte vertraut sind mit dem einheimischen Leistungskatalog der KK und die Behandlung entsprechend ausrichten.
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Vandit
Ich glaub, in EU-Zeiten ist das vorbei. Da bleibt man unter bestimmten, das Einkommen betreffende, Umständen in der Gesetzlichen in Deutschland.
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PezzeyRaus
Also mich hat keiner nach meinem Einkommen gefragt, als ich bei der CZ eingetreten bin.
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ingSND
@pezzey: wer in D pflichtversichert war und innerhalb der EU wohnt, bleibt in aller Regel in D krankenversichert, kann sich das nicht aussuchen. Außerhalb der EU und bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann das anders sein.
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wokk
Das kann ich SO nicht stehen lassen. Ich war in D pflichtversichert (TK) und habe mich dort abgemelet. Zur Arbeitsaufnahme in F bekam ich eine persönliche Kennnummer zugewiesen, mit der ich automatisch bei der französischen Pflichtversicherung angemeldet war. Dazu noch eine Zusatzversicherung, die ich vom Umfang selbst bestimmen kann. Damit werden (mit kleinen Abstrichen bei Gegenständen wie Brille usw) alle meine Ausgaben zurückerstattet.
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Vandit
Es ist in der Frage genau dargestellt: ...da mein einziges einkommen meine dt. rente ist ...

Es geht hier nicht um den Bezug von Arbeitseinkommen.
Noch einmal:
Wer eine Rente aus Deutschland bezieht, der kann sich im EU-Bereich dauerhaft niederlassen und bleibt dennoch in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
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ingSND
@wokk: ich habe den Text von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Wenn Du schreibst "zur Arbeitsaufnahme", dann bist Du offensichtlich nicht nach Rentenbeginn nach F gegangen. Als Arbeitnehmer ist das sehr wahrscheinlich anders und nicht direkt vergleichbar.
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wokk
@ingSND: Es ging nur um folgende Formulierung: wer in D pflichtversichert war und innerhalb der EU wohnt, bleibt in aller Regel in D krankenversichert, kann sich das nicht aussuchen.
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PezzeyRaus
Als in drei Tagen ehemals freiberuflicher Selbstständiger und ebenfalls ehemals freiwillig gesetzlich Versicherter in D kann ich das natürlich nicht für alle Fälle beantworten. Meine Nachbarin mit deutscher Rente ist mehrmals hin und hergewechselt, aus medizinischen Gründen. Aber wenn ich in ein anderes Land ziehe und dort leben möchte, halte ich es sowieso für sehr sinnvoll, in die örtlichen sozialen Systeme eingebunden zu sein. Sonst ist man halt nur ein Ausländer, der eine Integration verweigert (worüber ja hierzulande alle meckern) und der Zahnarzt stellt einem womöglich eine Wucherrechnung aus.
Übrigens zu der Rechnung, wenn das Zähneziehen unter Vollnarkose erfolgte, ist der Betrag von 500 Euro nicht unrealistisch. Und die deutsche KK bezahlt das auch nicht, wenn es keine medizinischen Gründe dafür gab. Au Backe mein Zahn reicht da nicht aus als Grund...
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