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Gast

Zahnarztrechnung USA

Ich war zum Urlaub bei meiner Familie in Florida und habe verpennt eine Reiseversicherung abzuschließen (ich weiß, sehr dummer Fehler). Nun hat sich dort mein Weisheitszahn entzündet und ich bin dann in einen emergency room gegangen wo ich von einem Arzt behandelt wurde: 3 Minuten hat er mir fragen gestellt, mir 2 Sekunden in den Mund geschaut und ein Antibiotikum unterschrieben. Die Rechnung vom emergency habe ich Vorort bezahlt, 80 Dollar waren das. Nun kam die Rechnung des Arztes nach Deutschland und die liegt bei 800 Dollar. Die Krankenkasse übernimmt natürlich nichts.
Kennt sich jemand mit sowas aus? Ist das für die USA ein berechtigter Preis für diese echt Mini Leistung? Mir wurde schließlich kein Zahn gezogen oder ähnliches. Oder weiß jemand an wen ich mich mit so einem Fall wenden kann?
Danke im Voraus !
Frage beantworten Frage Nummer 3000074524 Frage melden

Antworten (2)
gretel
Leider ist das hier Alltag. Wenn du keine Krankenversicherung hast, die die Preise runterhandelt, werden einem astronomische Summen berechnet - vor allem im Emergency Room (solange ich mich wehren kann, bekommt mich da keiner rein). Naechstes Mal unbeding eine Versicherung abschliessen - wenn du hier einen Autounfall hast, kann das ganz schnell in die Hunderttausend gehen. Besser (=billiger) als Emergency Room sind auch "Walk-In Clinics".

Fuer die $800 Rechnung: Versuche zu verhandeln! Also direkt das Krankenhaus anschreiben und ihnen mitteilen, dass du die Rechnung genau aufgeschluesselt haben moechtest und dann versuchen, die einzelnen Positionen zu verhandeln.
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Fiete11
Weshalb willst Du Dich denn wohin wenden?

Wenn Deine Familie in den USA lebst, solltest Du doch eigentlich mit den dortigen Regeln zu Arztbesuchen und Versicherungen vertraut sein. Wer da versäumt, ohne ausreichenden Versicherungsschutz zu reisen, da fehlen mir die Worte.

Ja, der Rechnungsbetrag ist okay. Du hast einen Privatbehandlungsvertrag mit dem Arzt gehabt. Der hätte noch viel mehr berechnen können.
Klar ist der Rechnungsbetrag berechtigt. Du hättest das vor der Behandlung mit dem Arzt klären können.
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