Zaun zum Nachbar
Wir haben verschiedene Ebenen von unserer Wiese bis zu dem Zaun des Nachbarn und wollten oben (aber schon Nachbars Bereich) unseren Zaun am Ende rumbiegen das der Durchschlupf zu ist es berührt nicht den Zaun oder irgendetwas vom Nachbarn er schwebt praktisch in der Luft
Jetzt meinte der Nachbar mit Zeitansage das wir es zurück biegen sollen
Ist es so oder darf es bleiben ?
Jetzt meinte der Nachbar mit Zeitansage das wir es zurück biegen sollen
Ist es so oder darf es bleiben ?
Antworten (2)
Ein Schlupf dient zum (durch)schlupfen, das sagt ja der Name schon.
Nach dem 2019 überarbeitetem Antischlupfgesetz §34 Abs 1 UG B dürfen Schlupfe nach 1 Jahr dauerhafter Nutzung nicht mehr zurück gebogen werden!
Von daher würde ich mir gut überlegen, hier gesetzeswidrig zu handeln!
Die Anzeige kommt schneller als du schlupfen kannst.
Nach dem 2019 überarbeitetem Antischlupfgesetz §34 Abs 1 UG B dürfen Schlupfe nach 1 Jahr dauerhafter Nutzung nicht mehr zurück gebogen werden!
Von daher würde ich mir gut überlegen, hier gesetzeswidrig zu handeln!
Die Anzeige kommt schneller als du schlupfen kannst.
Auch der Luftraum über dem Grundstück ist Eigentum des Grundstückseigentümers, zumindest bis ca. 100m Höhe. Eine Maßnahme, den Durchschlupf zu schließen, müsste schön auf Eurem Grundstück erfolgen. Wenn der umgebogene Zaun Euer Eigentum ist, kann der Nachbar zwar nicht verlangen, dass Ihr ihn zurückbiegt, aber dass Ihr ihn von seinem Grundstück vollständig entfernt.