Zu hohe Inkassogebühren, rechtens?
Hallo,
ich habe am 20 März 15 einen Vertrag über 12 Monate mit einem Fitness-Studio abgeschlossen. Die Kosten (9,98 € 14-Tägig, 39,99€ Verwaltung einmalig, 19,99 Trainer und Servicepauschale Jährlich) sollten per Einzugsermächtigung abgebucht werden.
Kürzlich bekam ich überraschend einen Brief von einem Inkassobüro mit der Zahlungsaufforderung für die gesamten 12 Monate inkl. der Verwaltung und Servicepauschale + Auslagen des Gläubigers (63,38€), Zinsen (1,42€), Geschäftsgebühr (45€), Auskunftskosten (5€) , Auslagenpauschale (9€)
Hauptforderung 320,28€
Offene Forderung 444,08€
Nach dem ich mich bei der Firma erkundet habe, sagten sie mir, dass Zahlung zurückgegangen ist da mein Konto nicht gedeckt sei. Fakt war das sie einen Zahhlendreher in der Kontonummer hatten obwohl im meinem Durchschlag die Richtige Kontonummer angegeben wurde. Aber im Original hat jemand aus einer 3 eine 8 geändert. Nach Überprüfung konnte ich Feststellen das es diese Kontonummer gar nicht gibt und das diese vom System gar nicht angenommen wird. Spätestens da hätte man mich doch hinweisen oder fragen können was mit dem Konto sei. Es kam nie ein zu einem Zahhlungsrückgang, noch zu einer Zahlungserinnerung Mahnung seitens des Fitnessstudios.
Die AGB´s habe ich nie zu Gesicht nie bekommen und auch nicht gelesen - diese stehen (nach meiner Recherche) im Internet aber auch nicht definiert wie man in Zahlungsverzug kommt. Leider habe ich unterschrieben das sie mir bekannt sind. Dies steht ganz kleingedruckt im Durchschlag.
Ich habe der Firma vorgeschlagen die offenen Beiträge bis jetzt zu bezahlen und für die Zukunft eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen, was sie aber abgelehnt haben und mir gesagt haben ich soll dies mit dem Inkassobüro klären. Der Fitnessvertrag ist somit gesperrt seit einem Monat.
Da ich aber mit den Gebühren, Mahnspesen von dem Inkassobüro nicht einverstanden bin weiß ich nicht ob ich diese bezahlen muss. Ich habe dem Inkassobüro auch vorgeschlagen die offenen Beiträge zu begleichen und diese dann wie vertraglich vereinbart abgebucht werden. Sie haben mir angeboten diese in einem Jahr zu einem monatlichen Beitrag von 35€ abzuzahlen.
Dies währen Mehrkosten von 100€, ist das rechtens?
Bitte Antworten sie mir in einer Sprache die ich auch versteh - mit langen Gesetzestexten kann ich leider nicht umgehen Und was Sie denken was ich tun soll was rechtens ist.
Vielen Dank im Voraus
ich habe am 20 März 15 einen Vertrag über 12 Monate mit einem Fitness-Studio abgeschlossen. Die Kosten (9,98 € 14-Tägig, 39,99€ Verwaltung einmalig, 19,99 Trainer und Servicepauschale Jährlich) sollten per Einzugsermächtigung abgebucht werden.
Kürzlich bekam ich überraschend einen Brief von einem Inkassobüro mit der Zahlungsaufforderung für die gesamten 12 Monate inkl. der Verwaltung und Servicepauschale + Auslagen des Gläubigers (63,38€), Zinsen (1,42€), Geschäftsgebühr (45€), Auskunftskosten (5€) , Auslagenpauschale (9€)
Hauptforderung 320,28€
Offene Forderung 444,08€
Nach dem ich mich bei der Firma erkundet habe, sagten sie mir, dass Zahlung zurückgegangen ist da mein Konto nicht gedeckt sei. Fakt war das sie einen Zahhlendreher in der Kontonummer hatten obwohl im meinem Durchschlag die Richtige Kontonummer angegeben wurde. Aber im Original hat jemand aus einer 3 eine 8 geändert. Nach Überprüfung konnte ich Feststellen das es diese Kontonummer gar nicht gibt und das diese vom System gar nicht angenommen wird. Spätestens da hätte man mich doch hinweisen oder fragen können was mit dem Konto sei. Es kam nie ein zu einem Zahhlungsrückgang, noch zu einer Zahlungserinnerung Mahnung seitens des Fitnessstudios.
Die AGB´s habe ich nie zu Gesicht nie bekommen und auch nicht gelesen - diese stehen (nach meiner Recherche) im Internet aber auch nicht definiert wie man in Zahlungsverzug kommt. Leider habe ich unterschrieben das sie mir bekannt sind. Dies steht ganz kleingedruckt im Durchschlag.
Ich habe der Firma vorgeschlagen die offenen Beiträge bis jetzt zu bezahlen und für die Zukunft eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen, was sie aber abgelehnt haben und mir gesagt haben ich soll dies mit dem Inkassobüro klären. Der Fitnessvertrag ist somit gesperrt seit einem Monat.
Da ich aber mit den Gebühren, Mahnspesen von dem Inkassobüro nicht einverstanden bin weiß ich nicht ob ich diese bezahlen muss. Ich habe dem Inkassobüro auch vorgeschlagen die offenen Beiträge zu begleichen und diese dann wie vertraglich vereinbart abgebucht werden. Sie haben mir angeboten diese in einem Jahr zu einem monatlichen Beitrag von 35€ abzuzahlen.
Dies währen Mehrkosten von 100€, ist das rechtens?
Bitte Antworten sie mir in einer Sprache die ich auch versteh - mit langen Gesetzestexten kann ich leider nicht umgehen Und was Sie denken was ich tun soll was rechtens ist.
Vielen Dank im Voraus
Antworten (3)
Hallo Gast!
Begeben Sie sich schleunigst zur nächstliegenden Verbraucherzentrale, um sich rechtlich abgesichert beraten und unterstützen zu lassen; dies ist in der Regel kostenfrei.
Die Aktion des Fitnesstudios sowie der Inkassoagentur entsprechen NICHT geltendem, deutschem Recht!
AGB sind in der Regel verbindlich, sofern sie deitschem Recht entsprechen. Bestimmungen, die dagegen verstossen, sind für Soe nicht bindend!
Die Verbraucherzentrale kann Ihnen hierbei helfen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie sich einen Anwalt und überlassen Sie Ihm die Korrespondenz, nachdem Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt.
Handeln Sie baldigst und senden Sie NICHTS unterschrieben an das Inkassobüro zurück!
Mit freundlichen Grüssen
Begeben Sie sich schleunigst zur nächstliegenden Verbraucherzentrale, um sich rechtlich abgesichert beraten und unterstützen zu lassen; dies ist in der Regel kostenfrei.
Die Aktion des Fitnesstudios sowie der Inkassoagentur entsprechen NICHT geltendem, deutschem Recht!
AGB sind in der Regel verbindlich, sofern sie deitschem Recht entsprechen. Bestimmungen, die dagegen verstossen, sind für Soe nicht bindend!
Die Verbraucherzentrale kann Ihnen hierbei helfen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie sich einen Anwalt und überlassen Sie Ihm die Korrespondenz, nachdem Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt.
Handeln Sie baldigst und senden Sie NICHTS unterschrieben an das Inkassobüro zurück!
Mit freundlichen Grüssen
Das Inkassobüro versucht von der Unkenntnis zu profitieren
Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich d.h selbst im verzugsfall werden Inkassogebühren mangels Erfolgsausichten nicht expl eingeklagt
Ansprechpartner ist nach wie vor der Fitnessladen und NICHT das Inkassobüro
Was ist nach dem ersten Lastschriftrückläufer konkret passiert ?
Du kannst auch das ganze in 123recht.net im Inkassoforum posten
Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich d.h selbst im verzugsfall werden Inkassogebühren mangels Erfolgsausichten nicht expl eingeklagt
Ansprechpartner ist nach wie vor der Fitnessladen und NICHT das Inkassobüro
Was ist nach dem ersten Lastschriftrückläufer konkret passiert ?
Du kannst auch das ganze in 123recht.net im Inkassoforum posten
Hallo,
auf jeden Fall ist dies schon mal kein gutes Fitnessstudio und man sollte so schnell wie möglich, zumindest am Vertragsende, das Weite suchen.
Das Wichtigste ist jetzt, gegen den Bescheid vom Inkassobüro in Widerspruch zu gehen und dies schriftlich und komplett. Die Kosten für ein Inkassobüro braucht man nicht zu bezahlen.
Der Gesetzgeber hat vor einige Zeit Grundsatzurteile veröffentlicht die besagen, das meist immer die günstigste Variante für Schuldeneintreibung zu nehmen sind. Dies wäre hier Mahnung und ein gerichtliches Mahnverfahren
Da hier anscheinend der Fehler bei dem Studio, mit den verdrehten Zahlen, gemacht worden ist, würde ich dies dem Studio nochmals schriftlich mitteilen.
Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, das man gewillt ist, bei nicht einlenken des Studios, diese Geschäftsgebaren sehr gern gerichtlich klären lassen will. Man ja gewillt ist die Rechnung zu begleichen, aber nicht unter diesen Bedingungen und den Voraussetzungen. Da ja der Vertrag jetzt auch gesperrt ist, würde ich sogar eventuell wegen einseitiger Vertragsverletzung eine fristlose Kündigung aussprechen. Dies aber erst, wenn gar keine Einlenkung vom Studio kommt. Dies müßte dann sehr wahrscheinlich auch gerichtlich geklärt werden.
Wichtig ist jetzt alles schriftlich, selber Druck gegenüber dem Studio aufbauen und ja nicht einschüchtern lassen. Die Versuchen mit allen Mitteln an das Geld zu kommen.
Dies was ich jetzt geschrieben habe, habe ich selber durch.
Inkasso brauchte ich nicht bezahlen, zu einem Gerichtstermin kam es nie und ich habe jetzt Ruhe vor dem Fitnessstudio.
Gruß der Vogtländer
auf jeden Fall ist dies schon mal kein gutes Fitnessstudio und man sollte so schnell wie möglich, zumindest am Vertragsende, das Weite suchen.
Das Wichtigste ist jetzt, gegen den Bescheid vom Inkassobüro in Widerspruch zu gehen und dies schriftlich und komplett. Die Kosten für ein Inkassobüro braucht man nicht zu bezahlen.
Der Gesetzgeber hat vor einige Zeit Grundsatzurteile veröffentlicht die besagen, das meist immer die günstigste Variante für Schuldeneintreibung zu nehmen sind. Dies wäre hier Mahnung und ein gerichtliches Mahnverfahren
Da hier anscheinend der Fehler bei dem Studio, mit den verdrehten Zahlen, gemacht worden ist, würde ich dies dem Studio nochmals schriftlich mitteilen.
Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, das man gewillt ist, bei nicht einlenken des Studios, diese Geschäftsgebaren sehr gern gerichtlich klären lassen will. Man ja gewillt ist die Rechnung zu begleichen, aber nicht unter diesen Bedingungen und den Voraussetzungen. Da ja der Vertrag jetzt auch gesperrt ist, würde ich sogar eventuell wegen einseitiger Vertragsverletzung eine fristlose Kündigung aussprechen. Dies aber erst, wenn gar keine Einlenkung vom Studio kommt. Dies müßte dann sehr wahrscheinlich auch gerichtlich geklärt werden.
Wichtig ist jetzt alles schriftlich, selber Druck gegenüber dem Studio aufbauen und ja nicht einschüchtern lassen. Die Versuchen mit allen Mitteln an das Geld zu kommen.
Dies was ich jetzt geschrieben habe, habe ich selber durch.
Inkasso brauchte ich nicht bezahlen, zu einem Gerichtstermin kam es nie und ich habe jetzt Ruhe vor dem Fitnessstudio.
Gruß der Vogtländer