Zu welchen Ämtern muss man gehen wenn man ein behindertes Kind hat?
Ich recherchiere für ein Profekt das Thema Ämtergänge bei Behinderung, d.h. zu welchen Ämtern muss man gehen, wenn man eine Behinderung besitzt oder ein behindertes Kind hat? Von der Geburt bis hin zur zum Tod.
Antworten (1)
eigentlich zu den gleichen Ämtern wie bei Nichtbehinderten.
Kommt ja auch darauf an, welche Leistungen bezogen/erbracht werden sollen.
z. Bsp. kann bei Leistungen zum Lebensunterhalt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig sein oder je nach Grad/Schwere der Behinderung die Rentenkasse
Medizinische Leistungen laufen üblicherweise über die Krankenkasse.
Es gibt keine Zentrale behördliche Anlaufstelle für Menschen mit Handicap, das macht es oft so schwierig, weil die einen übernehmen da Kosten oder erbringen Leistungen und die anderen dort.
Kommt ja auch darauf an, welche Leistungen bezogen/erbracht werden sollen.
z. Bsp. kann bei Leistungen zum Lebensunterhalt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig sein oder je nach Grad/Schwere der Behinderung die Rentenkasse
Medizinische Leistungen laufen üblicherweise über die Krankenkasse.
Es gibt keine Zentrale behördliche Anlaufstelle für Menschen mit Handicap, das macht es oft so schwierig, weil die einen übernehmen da Kosten oder erbringen Leistungen und die anderen dort.