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Gast

Zugewinn im Trennungsjahr

Zählt mein neu gekauftes Auto während des Trennungsjahres noch zum Zugewinn?
Ich habe von MEINEM Sparkonto die Anzahlung geleistet und zahle bei der Hausbank des Autohauses monatlich meine Darlehenssumme. Nach 4 Jahren habe ich noch eine Schlussrate zu bezahlen. Die Scheidung wird in einem halben Jahr sein.
Frage beantworten Frage Nummer 3000058059 Frage melden

Antworten (8)
DerDoofe
Gast, um deine Frage einfach und zutreffend zu beantworten: Anschaffungen im Trennungsjahr fallen nicht mehr unter den Zugewinn!

Wie sollte das in der Praxis auch funktionieren? Es gibt Paare, die sich zwar trennen, jedoch zunächst nicht scheiden lassen. Angenommen, nach 20 Jahren reicht einer der Betroffenen dann doch die Scheidung ein. Der andere hat zwischenzeitlich ein Haus gebaut ... Muss jedem einleuchten: Geht nicht!
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Dorfdepp
Traue keinem der sagt, das ist alles ganz einfach. Das ist es nämlich nicht. Link: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-5716/familie_aid_56013.html
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DerDoofe
Oh nein, Dorfdepp, da geht es um Vermögensverluste. Ein neues Auto nach dem Trennungstag ist ja wohl eher Vermögenszuwachs. Und genau der wird nicht geteilt.

Wäre doch eine tolle Sache. Ich trenne mich, kaufe mir einen dicken Benz, zahle die Raten nicht, und Paula muss dann – als zur Hälfte Miteigentümerin – schon mal mit 50% der Anschaffungskosten einspringen. Oder wie ...?
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Dorfdepp
@ DerDoofe
Das neue Auto ist aber schon vier Jahre alt, nicht erst nach der Trennung gekauft. So steht es in der Frage.
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Dorfdepp
@ ing793
Nein, das steht nicht in der Frage. In der Frage steht, ob das als subjektiv neu empfundene Auto zum Zugewinn gehört. Wenn aber nach vier Jahren noch eine Schlussrate zu zahlen ist, ist stark anzunehmen, dass das Auto vor vier Jahren gekauft und seitdem abbezahlt wurde.
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Dorfdepp
So ist das bei unklar gestellten Fragen. Die Anzahlung dürfte futsch sein, die Restschuld bleibt erhalten.
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DerDoofe
ing793, die Frage lautet: Zählt mein neu gekauftes Auto während des Trennungsjahres noch zum Zugewinn?

Die Antwort lautet: Nein!

Wenn du Wischi-Waschi mit Spitzfindigkeiten lesen willst, empfehle ich dir die Lektüre des 1. Beitrags zu dieser Frage.
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Matthew
Eigentlich hat ing alle wesentlichen Punkte doch schon genannt. Deshalb verstehe ich einen Teil der Diskussion nicht:
Für den Zugewinn ist es unerheblich, ob er aus einer Zahl auf dem Konto besteht oder in Form eines Sachwertes.
Wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist, gehört es zum Teil noch dem Verkäufer, für den Teil den Du schon bezahlt hast, gehört er Dir oder Euch, allerdings hast Du dafür ja Geld bezahlt. Die Frage ist jetzt also: Hast Du es von dem Geld bezahlt, das zum Zugewinn gehört, dann gehört es Euch, also zur Hälfte Deiner Frau. Hast Du es aus Geld bezahlt, dass Du mit in die Ehe gebracht hast, dann gehört es Dir.
Unterm Strich ist das aber egal. Rechnerisch wird ein großer Topf aufgemacht mit dem Vermögensstand zum Zeitpunkt wo beide von der Scheidung wussten, die jeweiligen Vermögen zu Beginn der Ehe heraus gerechnet, und der Rest geteilt.
Damit steht erst einmal eine Zahl auf dem Papier, ob Du Deinen Anteil dann in Form von Sachwerten (z.B. dem Auto) oder in Form von Geld bekommst, darüber müsst Ihr Euch einigen.

Sinn der Regelung ist, dass nach Möglichkeit niemand seinen Partner austricksen kann, indem er/sie schnell noch was kauft oder verkauft. Ein Kauf oder Verkauf ist auch kein Vermögenszuwachs oder Verlust, sondern ein austausch Geld/Sachwert. Solange der Preis angemessen ist, also keine Veränderung der Vermögensverhältnisse.
Euer Anwalt wird Euch das sicher gerne erklären.
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