Thobo
Zum Corunavirus
Hallo!Kann der Arbeitgeber anordnen wenn Arbeitnehmer anhand eines Verdachtsfalles Nachhause geschickt werden auf bestimmte Zeit,das diese dann Urlaub,oder Stunden von einem Mehrarbeitskonto nehmen müssen für diese Zeit.Klar hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht sowie ein Weisungsrecht.Hat er nach &615 Absatz 3 das Betriebsrisko zu tragen wenn er die Arbeitnehmer Nachhause schickt?Oder müssen die Arbeitnehmer dafür haften.Mfg Thomas B.