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Thobo

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Hallo!Kann der Arbeitgeber anordnen wenn Arbeitnehmer anhand eines Verdachtsfalles Nachhause geschickt werden auf bestimmte Zeit,das diese dann Urlaub,oder Stunden von einem Mehrarbeitskonto nehmen müssen für diese Zeit.Klar hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht sowie ein Weisungsrecht.Hat er nach &615 Absatz 3 das Betriebsrisko zu tragen wenn er die Arbeitnehmer Nachhause schickt?Oder müssen die Arbeitnehmer dafür haften.Mfg Thomas B.
Frage beantworten Frage Nummer 3000145704 Frage melden

Antworten (1)
dschinn
Ist das jetzat eine theoretische Frage? (hätte hätte Fahrradkette)

Oder sollst DU nun auf bestimmte Zeit fern bleiben (wie lange und mit welcher Begründung genau?) und man droht dir das mit Urlaub usw. zu verrechnen?
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