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bh_roth

Zurückbehaltene Ausgleichszahlung verzinsen?


Bei meiner Pensionierung hätte ich eine Ausgleichszahlung erhalten müssen. Diese wurde jedoch zurückgehalten, weil ich derzeit einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber geführt habe. Durch alle Instanzen kam es dann 8 Jahre nach meiner Pensionierung zu einem Urteil gegen den Arbeitgeber. Die Ausgleichszahlung wird jetzt angewiesen (nach 9 Jahren!). Ich kann aber keine Verzinsung feststellen. Habe ich Anspruch auf eine Verzinsung, zumindest jedoch auf einen Inflationsausgleich?
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Antworten (7)
micle
Eine gute Frage.
Üblicherweise eine etwaige Verzinsung bei schon länger bestehenden Forderungen vom Gericht im gleichen Verfahren geklärt.
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bh_roth
Das war nicht Gegenstand oder Teil der Verhandlung. Der Arbeitgeber hat vorsorglich diese hohe 5-stellige Summe zurückgehalten, um damit etwaige Forderungen, die sich aus meiner Verurteilung ergeben hätten, begleichen zu können. Das Gericht hat nur in der Sache - zu meinen Gunsten - Recht gesprochen. Ich hatte damals darauf hingewiesen, dass ich eine Verzinsung und einen Inflationsausgleich erwarte. Denn der Vorwurf, wegen dem es dann zur Verhandlung kam, war meiner damaligen Auffassung nach nicht berechtigt, was ja auch das Bundesverwaltungsgericht dann endlich bestätigt hat.
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bh_roth
Lieber Amos, nein, ich habe mich da noch nicht bei einem Anwalt erkundigt. Das ist immer recht umständlich mit der RS-Versicherung und im Ausland wohnhaft. Ich hoffe noch auf einen Beitrag von Ing.
[br]
Ich denke nicht, dass ich das so hinnehmen werde, denn allein der Inflationsausgleich ist wiederum 4-stellig.
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Mars-Ultor
Das ist aus deinen Angaben heraus nicht zu beantworten. Entscheidend ist nämlich nicht, ob deine Forderung fällig war, sondern wann sie fällig war und ob dein Arbeitgeber mit der Zahlung im Verzug war. Der Verzug wird im § 286 BGB geregelt. Ab Eintritt des Verzugs hast du auch Anspruch auf Verzugszinsen. Die Höhe ist im § 288 BGB geregelt. Für die Berechnung gibt es aber auch entsprechenden Seiten im Netz.
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loyal
Ey, cool. Leihst mir was?
Ach nee, warte. Alles Erbmasse ... JUCHUU ...
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micle
Durch meine dir bekannte Tätigkeit habe ich auch immer wieder mal mich relativ hohen Forderungen zu tun, von denen einige dann letztendlich gerichtlich geklärt werden müssen. Der Streit kann sich durchaus über viele Jahr hinziehen. Die Frage der Verzinsung steht dabei in aller Regel im Raum, Inflationsausgleich wurde noch nie gefordert oder entschieden.
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bh_roth
Mauel, Alder! Du kennst die Frau, mit der ich verheiratet bin. Da bleibt nichts übrig.
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