Muscha
zuständiges Familiengericht
Antworten (2)
Nein. Nicht der Wohnort der Tochter. Das zuständige Familiengericht ist das, welches für den Wohnort desjenigen zuständig ist, der die Adoption über den Notar beantragt. Beispiel: Ein Mann wohnt in Roth* bei Nürnberg. Er möchte einen Erwachsenen adoptieren. Er geht zu einem Notar in der Nähe seines Wohnortes. Dieser beantragt die Adoption beim zuständigen Familiengericht. Dieses wäre in dem Falle das Familiengericht in Schwabach.
*) Wohnort frei erfunden.
Du kannst dir diese Fragen schenken, denn ihr müsst sowieso zu einem Notar, und alle eure Fragen werden dort kompetent und verlässlich beantwortet.
*) Wohnort frei erfunden.
Du kannst dir diese Fragen schenken, denn ihr müsst sowieso zu einem Notar, und alle eure Fragen werden dort kompetent und verlässlich beantwortet.