Antworten (7)
Der Ehegatten Unterhalt wurde ursprünglich eingeführt, weil man der Überzeugung war, dass Frauen in den Haushalt gehören und Männer das Geld verdienen sollten. Man wollte, dass die Frauen finanziell abgesichert sind, falls es zu einer Scheidung kommt. Allerdings hat sich die Rollenverteilung inzwischen geändert, sodass das Gesetz veraltet ist.
Es ist für mich völlig unverständlich, wieso ein Ehepartner ein Leben lang für den anderen aufkommen soll, wenn die Ehe zum Beispiel nur wenige Monate gedauert hat. Heute herrscht Gleichberechtigung, sodass Frauen genauso wie Männer arbeiten und für sich selbst aufkommen können.
Zu diesem einzig vernünftigen Schluss ist nun endlich auch Vater Staat gekommen, sodass der Ehegatten Unterhalt endlich reformiert wurde. Heute wird dieser Unterhalt in der Regel nicht mehr gewährt. Wer hätte gedacht, dass der Staat dieses Gesetz tatsächlich mal auf den heutigen Stand bringt?
Das hängt davon ab, ob du alleinverdienender Gatte bist ("nein, nicht fair") oder nicht arbeitende Gattin ("klar, ist doch wohl fair").
Ich denke mal, es geht um den Unterhalt eines ehemeligen Ehegatten nach der Scheidung.
Wenn der Unterhalt fordernde Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung gesund und arbeitsfähig war, ist gerichtlich verordneter Unterhalt unfair, sofern die Ehegatten nacheheliche Unterhaltszahlungen in einem Ehevertrag nicht vereinbart hatten.
Das Ja-Wort vor dem Standesbeamten darf meiner Meinung nach keine Kostenfalle sein, weil auf dem Standesamt weder die allgemeinen Geschaäftsbedingungen der Ehe vorgelesen werden noch eine Belehrung über die durch die Rechtsprechung verursachten weitreichenden finanziellen Folgen einer Eheschliessung hingewiesen wird.
Wenn der Unterhalt fordernde Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung gesund und arbeitsfähig war, ist gerichtlich verordneter Unterhalt unfair, sofern die Ehegatten nacheheliche Unterhaltszahlungen in einem Ehevertrag nicht vereinbart hatten.
Das Ja-Wort vor dem Standesbeamten darf meiner Meinung nach keine Kostenfalle sein, weil auf dem Standesamt weder die allgemeinen Geschaäftsbedingungen der Ehe vorgelesen werden noch eine Belehrung über die durch die Rechtsprechung verursachten weitreichenden finanziellen Folgen einer Eheschliessung hingewiesen wird.