Zwangsvollstreckung
Darf eine Inkasso-Firma eine Zwangsvollstreckung androhen und einleiten?
Antworten (3)
Ich darf das meinem Schuldner auch androhen. In Deutschland dürfte ich ihm sogar damit drohen, ihm ins Knie zu schießen. In Österreich wäre das als "Gefährliche Drohung" eine Straftat und dafür gibt es Gefängnis.
Kleine Ergänzung: 'Androhen' geht jederzeit, 'Einleiten' nur dann, wenn die an das Inkassobüro abgetretene Forderung bereits vollstreckbar tituliert ist.
Alles andere wäre zunächst die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Mahnbescheid/Klage.
Alles andere wäre zunächst die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Mahnbescheid/Klage.