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Gast

Zwangsvollstreckung in den Niederlanden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 08.11.2005 im Amtsgericht Aachen einen Vergleich mit einem deutschen Schuldner geschlossen. Dieser zahlte allerdings nicht und ist "untergetaucht". Nach einigen Recherchen ist sein momentaner Wohnsitz wohl in den Niederlanden. Wie kann ich die Zwangsvollstreckung wieder aufnehmen?
Für eine kurze Info wäre ich echt dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
B.R.
Frage beantworten Frage Nummer 3000112347 Frage melden

Antworten (5)
Skorti
Unsere Abteilung für kostenlose Rechtsberatungen hat für das Jahr 2019 bereits geschlossen.

Frag einen Anwalt, herrgottnochmal.
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elfigy
Oder beim Gericht, Vollstreckungsabteilung, da ist die Auskunft kostenlos.
Irgendwie scheinen sich Hemmungen zu verbreiten, reale Menschen zu kontaktieren. Lieber recherchiert man im Internet oder fragt in einem Forum.
Vielleicht hört das erst auf, wenn man Behörden per whatsapp kontaktieren kann. Oder es gibt mal so Messenger für jedes Amt, mittels denen man mit den Leuten chatten kann.
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Praxx
Rechtsanwälte kassieren nur ab - Anzeige wegen Betrug erstatten, und der Staatsanwalt kümmert sich von Amts wegen darum...
Geht sogar online und kostet nichts...
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wokk
Warum versucht ihr, ihm darauf noch zu antworten?
Das Ding ist von 2005!
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bh_roth
Zwangsvollstreckungen oder Schulden lassen sich über Besitz im Ausland nur über einen Umweg erreichen. Eine direkte Möglichkeit über einen Titel ist nur für in Deutschland befindliche Vermögenswerte möglich.
Der Umweg führt über ausländische Inkassounternehmen, denen man die Ansprüche verkauft. Dann kann dieses Inkassounternehmen bei dem Schuldner tätig werden.
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